Bad Hersfeld – Erschreckende Schwerverkehrskontrollen
05.02.2021 | 20:35
Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, unterstützt durch Polizeikommissaranwärter / - innen der HPA, welche ihr Praktikum absolvieren, wurden diese Woche wieder erschreckende Feststellungen gemacht.
Am Mittwoch wurde auf der Rastanlage "Pfefferhöhe" bei Alsfeld ein polnischer Lastzug festgestellt, welcher auf seinem Anhänger einen Mähdrescher geladen hatte. Dieser sollte von Frankreich nach Polen transportiert werden.
Wie es dieser Transport bis Alsfeld geschafft hatte, ist den Beamten ein Rätsel. Dem Mähdrescher waren die Räder abmontiert worden und lediglich mit den Radnaben auf die Ladefläche gestellt. Sicher werden diese Maschinen so transportiert, aber auf speziellen Fahrzeugen mit entsprechender Unterkonstruktion. Dieser fehlte hier. Lediglich ein paar Bretter sollten genügen. Diese waren infolge der Punktbelastung (10 t) bereits eingedrückt und drohten zu bersten. Die verwendeten Spannketten waren unterdiemensioniert, verrostet und nicht mehr geprüft. Weiterhin waren sie mit einer Flex so bearbeitet, dass die Haken in die am Fahrzeug vorhandenen Fixpunkte, welche nicht für Schwerlasttransporte ausgelegt waren, passten. Frei nach dem Motto - was nicht passt, wird passend gemacht -. Der Transport wurde stillgelegt und der Mähdrescher musste komplett neu verladen und gesichert werden. Dazu mussten die gesamten Sicherungsmittel ersetzt werden. Gegen den Fahrer wurden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Vertsoß gegen Ladungssicherungsvorschriften eingeleitet. Auf den Spediteur kommt ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung im vierstelligen Bereich zu. Es stellte sich heraus, dass dieser im hiesigen Bereich bereits zum dritten Mal mit gleichen Transporten angetroffen und geahndet wurde.
Am Donnerstag gingen den Beamten gleich zwei Transporte ins Netz. Zunächst wurde in Friedewald ein polnischer Lastzug kontrolliert, welcher recht flott unterwegs war. Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle der Ladung, wurden auf den Ladeflächen des LKW und des Anhängers jeweils zwei PKW festgestellt. Diese waren ineinander "ver-schachtelt" geladen, da die Ladeflächen aufgrund der Länge zu kurz waren. Um diese Ladeweise zu erreichen, hatte man sich Böcke aus Vierkantrohren zusammenge-schweißt und auf die Ladefläche gestellt. Das Heck eines PKW wurde darauf und die Fahrzeugfront des dahinterstehenden PKW darunter gestellt. Damit die Frontschürze des oberen PKW nicht beschädigt wird, wurden PKW-Felgen unter die Vorderäder gelegt. Ein paar Spanngurte, welche an gänzlich ungeeigneten Punkten am Unterboden und an den Felgen der PKW's angebracht wurden, sollten das Ganze halten. Natürlich wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt und die Umladung auf einen "Fahrzeugtransporter", welcher den Vorschriften und Normen entspricht, angeordnet. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldbescheid des RP Kassel wegen Vertstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften. Gegen den Spediteur wurde auch hier ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung im vierstelligen Bereich angeregt. Auch er ist bereits "treuer Kunde" bei der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.
An diesem Tag fiel der Streifenbesatzung ein weiterer polnischer Solo-LKW auf, welcher die A 4 vom Kirchheimer Dreieck kommend in Richtung Bad Hersfeld fuhr. Der Fahrer dach-te wohl, die Überholverbotsschilder für LKW gelten lediglich für Last- und Sattelzüge. So fuhr er über eine längere Strecke vor dem Funkstreifenwagen auf dem linken Fahrstrei-fen und passierte mehrere Verbotszeichen. Auch hier führte eine anschließende Verkehrskontrolle auf der Tank- und Rastanlage Bad Hersfeld zu weiteren Ahndungen. Bei der Kontrolle der Ladung konnten sich die Beamten ein Schmunzeln nicht verkneifen. Die Ladung bestand aus einem unfallbeschädigten Kleintransporter (Sprinterklasse), welcher von Süddeutschland nach Polen transportiert werden sollte. Aufgrund seiner Abmessungen blieb kein Platz um den Kleintransporter mittels entsprechend angebrachter Spanngurte auf der Ladefläche gegen Verrutschen zu sichern. Insbesondere zur Seite fehlte der Platz um die Gurte in einem geeigneten Winkel anzubringen. Infolge der Bewegungen während der Fahrt, hatte sich das Fahrzeug bereits auf der Ladefläche verschoben. Somit musste auch dieser Transport zwecks Umladung auf einen geeigneten Fahrzeugtransporter stehen bleiben. Den Fahrer erwartet ein erhöhtes Bußgeld wegen mehrmaliger Mißachtung des Überholverbotes für LKW mit Vorsatz. Den Spediteur erwartet ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung im vierstelligen Bereich.
Gerade die schweren Unfälle mit Gefahrgut-LKW letzte Woche und die Ergebnisse der Kontrollen dieser Woche zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, das Drehkreuz Kirch-heimer Dreieck nicht aus den Augen zu verlieren.