Landeskriminalamt warnt vor Vernachlässigung und Tierquälerei
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz macht auf die strafrechtlichen Folgen der Vernachlässigung von Tieren aufmerksam. Wer notwendige Versorgung unterlässt und einem Tier dadurch erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.