Burow – Fahrzeug und Führerschein beschlagnahmt
22.02.2021 | 11:29
Am Nachmittag des 19.02.2021 waren Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow im Videowagen zur mobilen Verkehrsraumüberwachung im Einsatz. Dabei haben Sie einen Fahrzeugführer mit diversen Geschwindigkeitsverstößen festgestellt, sodass sein Fahrzeug sowie dessen Führerschein sichergestellt wurden.
Gegen 16:15 Uhr befuhren die Beamten die L 35 aus Richtung Burow kommend in Richtung Klempenow. Im Bereich der Abfahrt Golchen durchfuhren sie eine Baustelle, bei welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wurde und zudem ein Überholverbot bestand. Genau in dieser Baustelle wurden die Beamten von einem schwarzen Fahrzeug der Marke Audi überholt. Aufgrund des verkehrswidrigen Überholvorganges, wurde die Videoaufzeichnung gestartet. Schon in dieser Baustelle beschleunigte der Fahrer sein Fahrzeug auf 114 km/h (bei erlaubten 30 km/h). Weiterhin konnten die Beamten beobachten, dass der Fahrzeugführer mehrfach die Kurven schnitt und den Fahrstreifen des Gegenverkehrs nutzte. Auf der L35 wurde eine Maximalgeschwindigkeit von 189 km/h (bei erlaubten 100 km/h) erreicht. Mit mehr als 170 km/h wurde der Fahrer zudem in den auf 70 km/h reduzierten Bereichen der Ortslage Klempenow und der Kreuzung zur B199 gemessen.
Auf Grund der genannten Verkehrsverstöße, wollten die Beamten das Fahrzeug umgehend stoppen. In die nächste Ortschaft Groß Below fuhr der betroffene Fahrzeugführer mit 150 km/h. Die Beamten schalteten den Leuchtschriftzug "Stop Polizei" sowie das Blaulicht ein. Der Fahrzeugführer kam der Aufforderung sofort nach und hielt an.
Der 32-jährige deutsche Fahrzeugführer wurde durch die Beamten belehrt und mit den festgestellten Verstößen konfrontiert. Aus Sicht der eingesetzten Beamten hatte der Beschuldigte ein verbotenes Fahrzeugrennen geführt und die maximale Geschwindigkeiten aus seinem Fahrzeug herausgeholt. Der 32-Jährige machte in der Folge widersprüchliche Angaben zu möglichen Gründen für sein Fahrverhalten.
Die Beamten haben daraufhin telefonische Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gehalten. Im Ergebnis dessen wurde die Beschlagnahme des Führerscheines sowie des Tatfahrzeugs angeordnet. Das Fahrzeug wurde in der Folge durch ein Abschleppunternehmen sichergestellt.
Nach der Belehrung, dass der 32-Jährige bis zur endgültigen richterlichen Entscheidung kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen wegen des verbotenen Fahrzeugrennens dauern derzeit an.