Dortmund – Aggressiver Hund stürmt auf Polizeibeamte
24.01.2021 | 14:39
Beamte der Dortmunder Polizei haben am Samstagabend (23. Januar) das im Rahmen eines Pilotprojektes seit dem 15.01.2021 im Wachdienst getestete Einsatzmittel DEIG wirkungsvoll gegen einen aggressiven Hund eingesetzt. Der Einsatz führte zur Handlungsunfähigkeit des Tieres, sodass der bevorstehende Angriff abgewehrt werden konnte.
Nach ersten Erkenntnissen meldeten Zeugen gegen 23.50 Uhr Streitigkeiten in einer Wohnung an der Imigstraße. Die alarmierten Beamten trafen auf eine dreiköpfige Personengruppe, die die Polizisten zur betreffenden Wohnung führte. Nach mehrfachem Klingeln betraten die Einsatzkräfte das Wohnhaus.
Aus der Wohnung nahmen sie lautes Hundegebell wahr. Vor der Tür wiesen sich die Beamten mehrfach als Polizisten aus und gaben sich zusätzlich als solche zu erkennen. Den Aufforderungen, die Tür zu öffnen und den offensichtlich aggressiven Hund zu beruhigen oder zu separieren, kam der 36-jährige Wohnungsinhaber nicht nach. Stattdessen öffnete sich plötzlich die Wohnungstür und ein ausgewachsener Rottweiler stürmte bellender- und knurrenderweise auf die Polizeibeamten zu. Der Dortmunder rief seinen Hund weder zurück noch versuchte er einen Angriff seines Tieres zu unterbinden. Einer der Beamten setzte daraufhin das DEIG in Richtung des Hundes ein. Da weder eine Wirkung eintrat, noch ein Trefferbild ersichtlich war, schoss der Polizist ein zweites Mal. Dieser führte letztlich zur gewünschten Handlungsunfähigkeit des Hundes und wehrte den Angriff erfolgreich ab.
Der augenscheinlich alkoholisierte 36-Jährige rannte zeitgleich in aggressiver Körperhaltung auf die Polizisten zu. Sein bevorstehender Angriff konnte durch einfache körperliche Gewalt unterbunden werden. Die Einsatzkräfte nahmen ihn fest und brachten ihn in das Polizeigewahrsam. Bekannte betreuten unterdessen den sichtbar verängstigten Rottweiler. Eine ärztliche Begutachtung des Tieres lehnte der Halter ab. Er blieb in der Obhut der Bekannten. Der Einsatz des DEIG führte zudem zur erhofften Wirkung - die Einsatzkräfte blieben unverletzt und konnten ihren Dienst versehen.
Den 36-Jährigen erwartetet hingegen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.