Kleve – Bundespolizei findet 22.680 EUR Bargeld im Rucksack
10.02.2021 | 19:19
Einen 51-jährigen Letten überprüfte eine zivile Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei am Sonntagabend, 8. Februar 2021 um 19:00 Uhr, auf der Bundesautobahn A 40 an der Anschlussstelle Wachtendonk.
Der Mann reiste zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Straelen-Autobahn in einem VW Phaeton mit lettischer Zulassung aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Die Frage nach verbotenen Gegenstände oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR verneinte der Reisende und zeigte den Beamten unaufgefordert 670 EUR in seiner Geldbörse vor. Er teilte zudem mit, dass er kein weiteres Bargeld dabeihabe. Zum Reisegrund gab der Mann an, dass er in Amsterdam einen Freund besucht hatte. Eine Adresse konnte der Lette jedoch nicht nennen.
Im Rahmen der weiteren Kontrolle konnten in einem Rucksack unter mehreren Kleidungsstücken in einer Kulturtasche insgesamt 22.680 EUR aufgefunden und sichergestellt werden. Der Mann wurde daraufhin zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht und anschließend dem Zollfahndungsamt Essen im Hinblick auf die Einleitung des Clearingverfahrens und Übernahme weiterer Ermittlungen übergeben.
Nach dem Zollverwaltungsgesetz wird der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt. Grundsätzlich sind bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel von mehr als 10.000 EUR auf Befragen mündlich anzuzeigen. Wenn Reisende diese nach Aufforderung nicht oder unvollständig anzeigen, handeln sie ordnungswidrig.