Rendsburg - Ermittlungen im Vermisstenfall werden intern aufgearbeitet
29.01.2021 | 20:11
Im Zuge der Ermittlungen nach der Tötung einer 40-jährigen Frau in Rendsburg im September 2020 hat die Polizei auf dem Dachboden des Hauses eines Tatverdächtigen die Leiche einer 26-jährigen Frau gefunden, die im Spätsommer 2018 in Geesthacht als vermisst gemeldet wurde.
Zwei Menschen haben auf tragische Weise ihr Leben verloren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.
In beiden Tötungsdelikten ermittelt die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Kiel. Parallel zu diesen Ermittlungen wurde eine erste fachliche Nachbereitung der bis zum Auffinden der Leiche geführten polizeilichen Ermittlungen in dem Vermisstenfall durch ein Team erfahrener Kriminalisten durchgeführt.
Erste Ergebnisse liegen jetzt vor:
In der rückblickenden Betrachtung ist zu erkennen, dass bei verschiedenen Organisationseinheiten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Ermittlungen Bewertungen und Maßnahmen nicht in der Form erfolgt sind, wie dies in einem derartigen Sachverhalt zu erwarten wäre.
So war die kriminalistische Lagebeurteilung der angezeigten Vermisstensache nicht umfassend genug. Den zu bewertenden Verdachtsmomenten wurde nicht konsequent genug nachgegangen. Das hatte zur Folge, dass einzelne Maßnahmen teilweise mit zu geringer Intensität oder mit zeitlichem Verzug getroffen wurden.
Im Rahmen der Ermittlungen in der Vermisstensache wurde ein 40-jähriger Mann namentlich bekannt. Bei diesem jetzigen Beschuldigten erfolgte am 26.02.2019 in Rendsburg eine Wohnungsdurchsuchung. Diese wurde lediglich in der Absicht durchgeführt, die Scheckkarte der Vermissten aufzufinden, weil der Verdacht bestand, dass die Karte missbräuchlich genutzt wurde. Mögliche Verknüpfungen mit der Vermisstensache fanden nicht ausreichend statt.
Da das Ziel der Durchsuchung das Auffinden der Scheckkarte war, wurde der für alle Bewohner des Hauses zugängliche Dachboden des Mehrfamilienhauses nicht durchsucht. Weitere Ermittlungsansätze in Richtung des jetzigen Beschuldigten konnten damit zu diesem Zeitpunkt nicht gewonnen werden.
Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse werden zunächst alle ungeklärten Vermisstenfälle überprüft, bei denen Personen länger als 3 Monate vermisst werden, und der Geesthachter Vermisstenfall wird mit den beteiligten Polizeidienststellen aufbereitet.
Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der Vorschriftenlage und zu gewährleistender Standards der Ermittlungsführung in Vermisstenfällen, auch mit Blick auf die Inhalte der Aus- und Fortbildung.
Gegenwärtig sind mit Blick auf die laufenden Todesermittlungen nähere Angaben zur Aufarbeitung des Vermisstenfalls über diese ersten Ergebnisse hinaus nicht möglich.
Vertiefende Untersuchungen werden zu einem späteren Zeitpunkt Aufschluss über möglicherweise weiter zu treffende Schlussfolgerungen und Konsequenzen geben. Dazu werden zeitnah auch die polizeilichen Vorgänge für eine strafrechtliche Überprüfung an die Staatsanwaltschaft übergeben.