Polizeiticker

A81 Heilbronn BW – Zoll entdeckt illegal eingeführten Hund bei Kontrolle

Die Polizei gab der süßen Welpen-Dame den Namen Coco. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)

Auf der A81 bei Stuttgart hat der Zoll am 12. Juli 2025 eine unter einer Decke versteckte Pudelwelpin entdeckt. Die nur acht Wochen alte Hündin war dehydriert und wurde ohne nötige Impfungen eingeführt. Gegen den Fahrer läuft ein Strafverfahren.

Auf der A 81 am Kreuz Stuttgart geriet ein Sprinter mit moldawischer Zulassung am vergangenen Samstagabend (12.7.2025) in das Visier einer Zollstreife.

Das gleich zu Beginn der Kontrolle im Fahrzeuginneren deutlich zu vernehmende Winseln, das zunächst nicht zugeordnet werden konnte, bestärkte die Zollkräfte in ihrer Kontrollauswahl.

Die Hündin ist erst 8 Wochen alt und damit viel zu jung für die Einfuhr. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)

Sehr schnell entdeckten sie zwischen Fahrer- und Beifahrersitz, unter einer Decke versteckt, eine Box mit einem verängstigten Welpen, genauer gesagt, eine Toy-Pudel Hündin.

Befragt nach dem Welpen gab der Fahrer zunächst an, dass das Tier ein Geschenk für seine Cousine sei. Im Rahmen eines Telefonates mit der vorgesehenen Erwerberin stellte es sich jedoch heraus, dass es sich mutmaßlich um illegalen Welpenhandel handelte.

Für den Welpen sollte angeblich ein Kaufpreis in Höhe von 2.000 Euro gezahlt werden.

Der Welpe war dehydriert und zitterte vom Stress während des Transportes. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)

Im weiteren Verlauf der Kontrolle zeigte sich, dass die Pudel-Hündin erst acht Wochen alt ist und ohne Tollwut-Impfung, ohne Gesundheitszeugnis und viel zu jung in die Europäische Union bzw. Deutschland verbracht wurde.

Vor allen Dingen weil die Hündin sich in einem gesundheitlich besorgniserregenden Zustand befand, sie war offensichtlich sehr dehydriert und zitterte stark, wurde das zuständige Veterinäramt hinzugezogen.

Dieses ordnete die Beschlagnahme der Hündin an. Die Tierrettung Schönbuch verbrachte das junge Tier in das Kreistierheim Böblingen.

Der Fahrer und die Empfängerin des Hundes verzichteten auf die Rücknahme des Hundes nach der angeordneten Quarantäne im November.

Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verbringens eines Tieres entgegen § 13 (1) Tiergesundheitsgesetz eingeleitet.

Die Hündin soll nach der erforderlichen Quarantäne zur Adoption freigegeben werden.

Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Heilbronn