Alzenau BY – Flüchtiger Fahrer stellt sich nach Unfall mit 10-jährigem Mädchen
24.10.2025 | 11:58
Nach dem Unfall an einem Fußgängerüberweg in Alzenau (BY), bei dem am Freitagnachmittag, 17.10.2025, ein 10-jähriges Mädchen schwer verletzt wurde, hat sich der mutmaßliche E-Bike-Fahrer gestellt. Der 54-Jährige zeigte sich kooperativ, gegen ihn wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht ermittelt. Das Kind konnte das Krankenhaus mittlerweile verlassen.
Am 24.10.2025 teilte das Polizeipräsidium Unterfranken mit, dass sich nach dem Verkehrsunfall in Alzenau der mutmaßliche Unfallverursacher selbstständig bei der Polizei gemeldet hat.
Zuvor kam es am Freitag, 17.10.2025, gegen 13:05 Uhr im Bereich der Einmündung Mühlweg / Edith-Stein-Straße zu einem Zusammenstoß zwischen einem zunächst unbekannten Fahrradfahrer und einem 10-jährigen Mädchen.
Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mann mit einem schwarzen E-Bike auf der Mühlstraße in Richtung Wasserlos unterwegs, als das Kind den dortigen Fußgängerüberweg überqueren wollte.
Dabei kam es zum Zusammenstoß, bei dem beide zu Boden stürzten. Der Fahrradfahrer zog sich eine Platzwunde an der rechten Kopfseite zu, flüchtete jedoch vom Unfallort, ohne sich um das verletzte Mädchen zu kümmern.
Die Ermittlungen wurden durch die Unfallfluchtfahndung der Verkehrspolizei Aschaffenburg übernommen.
Zu Wochenbeginn meldete sich der 54-jährige deutsche Unfallverursacher selbstständig bei der Polizei und machte umfangreiche Angaben zum Geschehen. Er zeigte sich durchgängig kooperativ und wurde im Laufe der Woche vernommen.
Das E-Bike des Mannes wurde sichergestellt, da der Verdacht besteht, dass es eine zu hohe Höchstgeschwindigkeit aufweist. Ein entsprechendes technisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben.
Gegen den Mann wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht ermittelt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht zusätzlich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Das 10-jährige Mädchen konnte das Krankenhaus bereits am Wochenende verlassen und befindet sich auf dem Weg der Besserung.
Im Zusammenhang mit dem Unfall appelliert die Polizei erneut an alle Verkehrsteilnehmer, an Fußgängerüberwegen besondere Vorsicht walten zu lassen und die Rechte schwächerer Verkehrsteilnehmer zu beachten.
Hinweis der Polizei
Bitte beachten Sie zum Verhalten an Zebrastreifen die folgenden Hinweise:
Geschwindigkeit reduzieren: Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg.
Anhalten: Halten Sie an, sobald Sie Fußgänger sehen, die die Straße überqueren wollen, oder wenn sich diese bereits auf dem Zebrastreifen befinden.
Überholverbot: Das Überholen am Zebrastreifen ist verboten. Stau: Halten Sie den Fußgängerüberweg bei stockendem Verkehr frei.
Vorsicht: Seien Sie besonders aufmerksam, da Fußgänger auch im besten Alter unachtsam sein können.
Wenn man einem bevorrechtigten Fußgänger das Überqueren eines Zebrastreifens nicht ermöglicht, zieht dies ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Unterfranken