Augsburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft Corona-Testzentren
09.03.2022 | 14:10
Bei einer regionalen Schwerpunktprüfung in COVID-Schnelltestzentren waren vergangenen Freitag 82 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im gesamten Regierungsbezirk Schwaben und im Großraum Ingolstadt im Einsatz.
An dem FKS-Standort Augsburg beteiligten sich zwei Beschäftigte des Staatlichen Gesundheitsamtes (Landratsamt Augsburg) an den Prüfungen der FKS. Insgesamt wurden bei der Schwerpunktprüfung in den Testzentren 216 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft. Im Anschluss an die verdachtsunabhängigen Überprüfungen der Beschäftigten wurden die Geschäftsunterlagen von den Arbeitgebern für insgesamt 128 Sachverhalte angefordert, da in den COVID-Schnelltestzentren keine Personalunterlagen wie Stundenaufzeichnungen oder Arbeitsverträge vorhanden waren.
Wegen illegaler Ausländerbeschäftigung wurde gegen zwei Personen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Arbeitnehmerin musste ihre Arbeit in der Teststation sofort beenden, weil sie als Ausländerin mit dem Status Duldung keine Arbeitserlaubnis besitzt. Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem Fall kann nur durch eine Geschäftsunterlagenprüfung festgestellt werden, ob ein Leiharbeiter zulässigerweise im Testzentrum beschäftigt war. In einem weiteren Fall wird einem Hinweis auf möglichen Leistungsmissbrauch nachgegangen. "Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg, mit weiteren Standorten in Ingolstadt, Kempten und Lindau, tragen dazu bei, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gleichmäßig abgeführt, Sozialleistungen nicht zu Unrecht bezogen, der Mindestlohn gezahlt und die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen eingehalten werden", betont Hans-Henning Kühne, Leiter des Hauptzollamts Augsburg. Im vergangenen Jahr wurden über 2.500 Strafverfahren und knapp 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Verfolgungsdruck wurde konsequent aufrechterhalten.
Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen, wie in diesem Fall bei den COVID-Teststationen, durchgeführt.
Quelle: Huaptzollamt Augsburg