Bielefeld - Zoll stellt 34.000 EUR sicher - Herkunft noch ungeklärt
21.12.2022 | 06:56
Bereits in der vorletzten Woche, am Abend des 07.12.2022, stellten Zöllner des Hauptzollamtes Bielefeld, Kontrolleinheit Verkehrswege Anröchte, Bargeld von insgesamt 34.000 EUR sicher.
Ein aus den Niederlanden kommender PKW wurde zur Kontrolle auf die Rastanlage Hellweg Süd an der Bundesautobahn 44 geleitet. Die Frage nach verbotenen Gegenständen wurde von den beiden männlichen Insassen des Fahrzeugs verneint. Der 49-jährige niederländische Fahrer gab jedoch an, 34.000 EUR Bargeld dabei zu haben. Das Geld gehöre seinem Bruder, der eine Firma in den Niederlanden betreibe und er habe den Auftrag, es für den Kauf eines LKW nach Paderborn zu bringen.
Auf die Frage, warum der Betrag nicht per Banküberweisung übermittelt worden sei, machte der Mann keine Angaben. Das Geld befand sich in einer Plastiktüte unter dem Beifahrersitz. Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der gemachten Aussagen hatten und die Herkunft sowie der Verwendungszweck vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, wurde ein sogenanntes Clearingverfahren eingeleitet. Das Bargeld wurde im Rahmen dieses Clearingverfahrens bis zur Klärung der noch offenen Fragen sichergestellt. Dem Fahrer wurde anschließend die Weiterreise gestattet.
Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Düsseldorf vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
Quelle: Hauptzollamt Bielefeld