Coppenbrügge – Totalschaden nach Wildunfall
27.10.2022 | 18:45
Auf der Bundesstraße 1 ereignete sich heute Morgen gegen 05:45 Uhr ein Wildunfall, bei dem ein Tier getötet wurde und am beteiligten Pkw möglicherweise Totalschaden entstand.
Der 58-jährige Autofahrer aus Hameln befuhr mit seinem Ford B-Max die Bundesstraße 1 von Hameln in Richtung Coppenbrügge. Hinter der Ausfahrt Bessingen ("Bessinger Spinne") querten plötzlich mehrere Rehe die Fahrbahn. Mindestens zwei Tiere wurden vom Fahrzeug erfasst. Ein Reh verendete an der Unfallstelle; das andere verschwand mit der Herde in der Dunkelheit und muss vom zuständigen Jagdberechtigten gesucht werden.
Der Aufprall war so heftig, dass der Ford im Frontbereich stark eingedrückt wurde und vermutlich Totalschaden an diesem entstand. Ein Abschleppdienst transportierte den nicht mehr fahrbereiten Wagen von der Bundesstraße. Der 58-Jährige blieb unverletzt.
Die Tage werden kürzer und die Gefahr eines Wildunfalls steigt. Die bevorstehende Zeitumstellung wird diese Gefahr erfahrungsgemäß nochmals erhöhen.
Wir könnten daher folgende Verhaltenshinweise geben:
- wichtig ist eine vorausschauende Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit, auch tagsüber
- besondere Vorsicht gilt bei Straßenabschnitte, die durch Wald-und Feldgebiete führen,
- neben Land- und Bundesstraßen muss auch auf Autobahnen mit Wildwechsel gerechnet werden,
- auf die Beschilderung "Achtung Wildwechsel" achten,
- ein Wildtier kommt selten allein! Daher auf tierische Nachzügler achten,
- genügend Abstand zum vorausfahrenden Verkehr halten, um auf starkes Abbremsen oder auf plötzliche Ausweichlenkbewegungen der anderen Verkehrsteilnehmenden reagieren zu können,
- fährt man mit Fernlicht, sollte beim Erkennen von Wildtieren auf der Fahrbahn das Licht abgeblendet werden.
Trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen ist nicht jeder Wildunfall zu vermeiden. Unsere Verhaltenshinweise, falls es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall mit einem Tier gekommen ist:
- Am Unfallort anhalten und das Warnblinklicht anschalten, um andere Verkehrsteilnehmende zu warnen und nicht zu gefährden,
- beim Aussteigen eine Warnweste anziehen und den Unfallort mit einem Warndreieck absichern
- den Unfall bei der örtlichen Polizeidienststelle melden,
- verstorbene Wildtiere sollten, wenn gefahrlos möglich, von der Fahrbahn gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden,
- ein verletztes Tier nicht anfassen,
- am Unfallort oder in sicherer Entfernung zum verletzten Tier auf das Eintreffen der Polizei oder des Jagdpächters warten,
- eigene Bilder vom Unfallschaden fertigen.
Von der Polizei oder Jagdpächter erhält der Unfallbeteiligte eine Bescheinigung über den Unfallschaden, die in der Regel für die Versicherung benötigt wird.
WICHTIG: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht mitgenommen werden, sonst droht eine Strafanzeige wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB).
Quelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden