Polizeiticker

Duisburg NW – 19-Jähriger ohne Fahrerlaubnis flüchtet mit gestohlenem Roller

Der Fahrer versuchte sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. (Bildquelle: Polizei Duisburg)

In Duisburg-Homberg flüchtete in der Nacht zum Dienstag (23.09.2025) ein 19-Jähriger mit einem gestohlenen Roller vor der Polizei. Er missachtete eine rote Ampel und krachte schließlich beim Überholversuch gegen einen Streifenwagen. Der junge Mann blieb unverletzt, muss sich aber wegen mehrerer Delikte verantworten.

Am 23.09.2025, gegen 00:45 Uhr, sollte die Polizei auf der Rheindeichstraße in Höhe der Lauerstraße zwei Rollerfahrer anhalten und kontrollieren, weil das Kennzeichen eines der beiden Roller als gestohlen gemeldet war.

Während der zweite Fahrer anhielt, beschleunigte der 19 Jahre alte Fahrer mit dem gestohlenen Kennzeichen seinen Roller und flüchtete vor der Polizei.

Dabei missachtete er nicht nur die Anhaltezeichen der Polizei, sondern überfuhr auch eine rote Ampel. Schließlich streifte der junge Mann bei dem Versuch, einen Streifenwagen zu überholen und zu flüchten, mit seinem Roller einen zweiten, stehenden Streifenwagen und kam so auf einer Grünfläche neben der Straße zu Fall.

Sowohl der zweite Streifenwagen wie auch der Roller wurde dabei beschädigt.

Um sicherzugehen, dass sich der junge Mann durch den Sturz nicht verletzt hat, wurde ein Notarzt hinzugerufen. Glücklicherweise konnte dieser keine offensichtlichen Verletzungen feststellen. Dennoch wurde der Fahrer zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht.

Eine Überprüfung ergab, dass der 19-Jährige nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, um den Roller fahren zu dürfen.

Er muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verursachen eines Verkehrsunfalles und wegen Missachtung des Rotlichts verantworten.

Die weiteren Ermittlungen hierzu erfolgen durch das Verkehrskommissariat 21.

Auch wegen des gestohlenen Rollers wird die Polizei weiter tätig. Hierfür ist das Kriminalkommissariat 34 zuständig und prüft, ob der Fahrer auch für den Diebstahl des Motorrollers in Frage kommt.

Quelle der Polizeinachricht: Polizei Duisburg