Polizeiticker

Friedberg - "Schrottlaster" macht Bezeichnung alle Ehre

Schrottlaster (Bildquelle: lsk)

Auf ein beladenes Gespann aufmerksam wurde eine Streife der Büdinger Polizei am vergangenen Mittwochvormittag im Stadtgebiet, welches offenbar über keinerlei Ladungssicherung verfügte.

Die Beamten zogen den LKW zwecks Überprüfung am Parkplatz "Ruhebank" an der B457 aus dem Verkehr.

Aufgrund einer Vielzahl festgestellter Mängel sowie fehlender Papiere unterstützte eine Streife der mittelhessischen Polizeiautobahnstation bei der Kontrolle. Schnell war klar: Das Gespann hatte aufgrund seines desolaten Zustands nichts mehr im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen! Grund der fehlenden Unterlagen war, dass diese bereits seit Anfang des Jahres bei einem TÜV-Gutachter lagen, da schon im Januar erhebliche Mängel am Zugfahrzeug und gefährliche Mängel am Anhänger festgestellt worden waren. Diese hätten mit einer Frist von wenigen Wochen längst beseitigt werden müssen. Der aus dem Kreis Gießen stammende Fahrzeugführer hatte dies offenkundig nicht allzu ernst genommen und war seiner Tätigkeit unbehelligt weiter nachgegangen. Neben fehlender Ladungssicherung, tropfender Hydraulik des Ladekrans und gebrochener Ladefläche bemerkten die Beamten auch an der Bremsanlage austretende Druckluft.

Die erneute Vorführung bei einer Niederlassung des technischen Überwachungsvereins folgte unter Polizeibegleitung. Dabei stellte man weitere gravierende Mängel fest. So verfügte der Anhänger über eine Restbremswirkung von gerade einmal 31 Prozent; außerdem ragten Teile des Transportgutes durch die beschädigten Ladeflächen nach unten heraus. Damit nicht genug: Sogar der Aufbau des Hängers wies starke Korrosionsschäden auf, sodass die Weiterfahrt untersagt wurde. Nachdem das Zugfahrzeug zuvor gänzlich entladen werden musste, durfte dieses schließlich -zumindest vorerst und mit maximal lediglich 30 km/h - bis zur nächstgelegenen Kfz-Werkstatt weiterfahren.

Die Ordnungshüter leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, ein.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen Pressestelle Wetterau