Polizeiticker

Fürth – Familienfest eskalierte - Polizei beendete Feier

(Symbolbild) (Bildquelle: pixabay)

Am späten Samstagabend (03.07.2021) musste die Polizei eine Familienfeier in einem Fürther Restaurant beenden. Zuvor sollen auch Schüsse gefallen sein.

Gegen 22:40 Uhr teilten Passanten der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken eine lautstarke Auseinandersetzung vor einem Restaurant in der Theresienstraße mit. Hierbei sollen circa 50 Personen beteiligt gewesen sein. Zudem soll ein Unbekannter mehrere Schüsse abgegeben haben.

Beim Eintreffen der alarmierten Streifenbesatzungen konnten circa 50 Personen im Bereich der Theresienstraße, welche sich bereits in mehrere Gruppen aufgeteilt haben, angetroffen werden. Einzelne Personen verhielten sich gegenüber den Beamten derart aggressiv, dass gegen eine männliche Person Pfefferspray eingesetzt werden musste. Der Mann wurde hierdurch leicht verletzt und in einem Krankenhaus medizinisch versorgt.

Daraufhin entspannte sich die aggressive Stimmung zunächst. Im Verlauf der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass es im Verlauf eines Familienfestes in einer Gaststätte in der Theresienstraße aus noch nicht geklärter Ursache zu einer Streitigkeit kam. Diese verlagerte sich auf die Straße vor dem Restaurant. Hierbei habe ein zunächst Unbekannter mit einer Pistole mehrmals in die Luft geschossen.

Die Beamten fanden im Bereich vor der Gaststätte mehrere offensichtlich frisch abgeschossene Hülsen einer Schreckschusswaffe auf. Im weiteren Verlauf verdichteten sich die Hinweise auf einen 59-jährigen Mann, welcher mutmaßlich die Schüsse abgab. Die Tatwaffe konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Die Polizei beendete aufgrund der sich erneut aufgeheizten Stimmung die Familienfeier und veranlasste hierzu die vorübergehende Schließung der Gaststätte.

Die Theresienstraße war für die Dauer des Polizeieinsatzes für circa zwei Stunden gesperrt. Im Einsatz waren gut drei Dutzend Polizeibeamte aus verschiedenen Polizeidienststellen. Der 59-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Weitere Straftaten sind bislang nicht bekannt.