Hamburg – Anklage gegen den ehemaligen Bundesvorsitzenden des BDK
15.04.2020 | 17:34
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den früheren Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Zusammenhang mit Gehaltszahlungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg Anklage wegen Betruges in einem besonders schweren Fall erhoben. Seine ehemalige Dienstvorgesetzte im Landeskriminalamt Hamburg wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, nach seiner Wahl zum BDK-Vorsitzenden gegenüber der Polizei Hamburg mit Schreiben vom 1. November 2013 eine Verringerung seiner Arbeitszeit von regulär 40 Wochenstunden auf 20 Wochenstunden (und entsprechender Gehaltsreduzierung um 50 %) beantragt zu haben, obwohl er zu keiner Zeit vorhatte, diese Tätigkeit auch zu verrichten.
Dementsprechend trat er die ihm zum 1. Januar 2014 im Fachstab des Landeskriminalamts zugewiesene Stelle nach Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung auch nicht an oder arbeitete anderweitig für die Polizei Hamburg. Zwischen dem 1. Januar 2014 und 28. Februar 2017 wurden dem Angeschuldigten folglich Nettobezüge in Höhe von insgesamt 75.177,28 Euro zu Unrecht überwiesen.
Seine mitangeklagte ehemalige Dienstvorgesetzte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, diesen Zustand geduldet zu haben. Sie war Ende März 2014 vom damaligen Leiter des Landeskriminalamts Hamburg noch gesondert auf die zu erbringende Wochenarbeitszeit von 20 Stunden hingewiesen worden.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wurde die Anklage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem angekündigt, Wertersatz in Höhe der erlangten Nettobezüge zu beantragen.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.