Polizeiticker

Hannover - Fahndung nach RAF-Terrorist Ernst-Volker Staub

Ernst-Volker Staub im Jahr 2002 (Bildquelle: Landeskriminalamt Niedersachsen)

Seit bereits 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes in mehreren Fällen im Zeitraum von 1999 bis 2016, unter anderem in Bochum-Wattenscheid (27.12.2006), Stuhr (06.06.2015), Wolfsburg (28.12.2015) und Cremlingen (25.06.2016). Die Staatsanwaltschaft Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen bitten die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise.

Nach der Festnahme von Daniela Klette am 26. Februar 2024 in Berlin fahnden die Ermittlungsbehörden weiterhin nach den beiden noch flüchtigen mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg.

Derzeit werden im LKA Niedersachsen eine Vielzahl von Asservaten und digitalen Daten ausgewertet, darunter auch viele Lichtbilder, u. a. das nunmehr veröffentlichte Lichtbild, das den Tatverdächtigen Ernst-Volker Staub im Jahr 2002 zeigen dürfte. Das Lichtbild zeigt ihn im Alter von 47 oder 48 Jahren.

Aufgrund gewichtiger Indizien ist anzunehmen, dass sich auch Ernst-Volker Staub zumindest zeitweise in der Wohnung von Daniela Klette in Berlin aufgehalten hat.

Bei dem zweiten Bild handelt es sich um ein sog. Aging-Bild, das vom LKA gefertigt wurde. So oder ähnlich dürfte der Beschuldigte Ernst-Volker Staub heute im Alter von 69 Jahren aussehen.

(Bildquelle: Landeskriminalamt Niedersachsen)

Die Ermittlungsbehörden wenden sich nunmehr mit folgenden Fragen an die Bevölkerung:

Es gibt Hinweise darauf, dass die Beschuldigten die Tatorte in den Wochen oder den Monaten vor der jeweiligen Tat konsequent ausgekundschaftet und dafür eine Wohnung in Tatortnähe angemietet haben.

Die Identität der Hinweisgebenden ist bei der Nutzung von BKMS® absolut geschützt. Für die Nutzung des Systems ist sie weder erforderlich noch von Bedeutung. Es erfolgt eine automatische Anonymisierung der Hinweise und Dialoge und bietet keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung.

Da die flüchtigen Straftäter bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.

Quelle der Polizeinachricht: Landeskriminalamt Niedersachsen