Polizeiticker

Hildesheim NI – Polizei stoppt überladenen Transporter auf A7

Aus diesem Fahrzeugschein geht hervor, dass Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht identisch sind. (Bildquelle: Polizeiinspektion Hildesheim)

Kuriose Kontrolle auf der A7 bei Hildesheim am 18. Juli 2025: Die Polizei stoppte einen Kleintransporter, der laut Zulassung keine Zuladung erlaubte – und dennoch mit Sperrmüll unterwegs war. Die Überladung betrug 50 %.

Am 18.07.2025, gegen 10:45 Uhr, fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim ein weißer Kleintransporter aus Hildesheim auf der A7 zwischen der Anschlußstelle Hildesheim und der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde-West auf.

Der Transporter schien erheblich überladen gewesen zu sein. Der hintere Fahrzeugaufbau war so stark nach unten gedrückt, so daß die Lauffläche der Hinterreifen nicht mehr zu erkennen war und das Fahrzeugheck niedriger war, als die Fahrzeugfront.

Weiter war die Lauffläche der Hinterreifen stark verbreitert. Auf der Rastanlage wurde der Kleintransporter angehalten und kontrolliert. Der Kleintransporter war mit Abfall (Sperrmüll) beladen.

Als der Fahrer den eingesetzten Beamten den Fahrzeugschein aushändigte, staunten sie nicht schlecht. Es war wirklich unglaublich.

Bei der Prüfung des Fahrzeugscheines wurde das Leergewicht des Transporters ermittelt. Dieses ist im Fahrzeugschein unter dem Punkt G zu finden. Es betrug daher 2560 kg.

Um die Zuladung zu ermitteln, muß das zulässige Gesamtgewicht feststehen. Dieses ist unter Punkt F1 (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugherstellers) oder unter F 2 (zulässiges Gesamtgewicht im Zulassungsland) zu finden.

Jetzt wurde es kurios: Das zulässige Gesamtgewicht betrug tatsächlich 2560 kg. Somit betrug die mögliche Zuladung 0 kg und der Transporter war mit einem Beifahrer und vollgetankt schon überladen.

Zur Feststellung des tatsächlichen Gesamtgewichtes wurde der Transporter auf der geeichten Waage der Zentraldeponie in Heinde gewogen.

Dort wurde ein tatsächliches Gesamtgewicht von vorwerfbaren 3840 kg festgestellt. Dies entspricht einer Überladung von 50 %.

Gegen den Fahrer und den Verantwortlichen des Arbeitgebers wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welches abschließend vom Landkreis Hildesheim bearbeitet wird.

Quelle der Polizeinachricht: Polizeiinspektion Hildesheim