Landau - 41-Jähriger fährt nach Drogenkonsum Schlangenlinien
15.03.2022 | 14:13
Beamte der Polizeiinspektion Edenkoben stellten Hinweise auf vorangegangenen Drogenkonsum fest. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf Cannabis und Kokain.
Am Dienstagmorgen, 15.03.22, kam es um 06:36 Uhr zu einer Straßenverkehrsgefährdung auf der B10 im Baustellenbereich Höhe Landau. Dort wurde ein 36-jähriger Autofahrer aus Pirmasens, der die B10 in Richtung A65 befuhr, durch einen 41-jährigen Autofahrer aus Riegelsberg (Saarland) genötigt und bedrängt. Der 41-Jährige fuhr hierbei starke Schlangenlinien und trotz entgegenkommender Fahrzeuge in den Gegenverkehr ein. Hier gefährdete Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Edenkoben in Verbindung zu setzen.
Der Mann konnte anschließend auf einem Tankstellengelände an der A65 einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Beamte der Polizeiinspektion Edenkoben stellten hierbei Hinweise auf vorangegangenen Drogenkonsum fest. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf Cannabis und Kokain. Zudem konnten im Fahrzeug mehrere Gramm Marihuana und Haschisch sowie Natriumcarbonat zur Herstellung von Crack aufgefunden werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Führschein des Mannes zur Fahndung ausgeschrieben ist, da er diesen auf Grund vorangegangener Geschwindigkeitsverstöße bereits im Juli 2021 hätte abgeben müssen. Da das Tatauto zu allem Überfluss auch noch einen frischen Unfallschaden aufwies, wurde auch hier weiterermittelt. So kam schließlich heraus, dass der Riegelsberger bereits um 05:45 Uhr in einen Unfall auf der A6 bei Kaiserslautern verwickelt war. Zuvor war er während der Fahrt eingeschlafen und mit einem anderen Auto kollidiert. Zwar händigte der Mann seiner Unfallgegnerin noch eine Versichertenkarte mit seinen unvollständigen und nicht aktuellen Personalien aus, dann entfernte er sich aber vor Eintreffen der dort zuständigen Polizeibeamten von der Unfallstelle. Nun wurden Fahrzeugschlüssel und Führerschein des 41-Jährigen erst einmal sichergestellt. Er muss sich auf Grund seines Verhaltens in zwei Fällen der Straßenverkehrsgefährdung, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Quelle: Polizeiredaktion Landau