Lübeck - Raub zum Nachteil eines Mannes mit Down-Syndrom
29.04.2021 | 15:25
Am gestrigen Tag, 28.04.2021, kam es gegen 13:20 Uhr zu einem Raub auf dem Gelände einer Tankstelle im Lübecker Stadtteil Kücknitz. Dank Zeugenhinweisen konnten Beamte der Polizeistation Kücknitz bereits kurz nach der Tat zwei polizeilich hinlänglich bekannte Tatverdächtige festnehmen. Einer der Beschuldigten wurde heute dem Haftrichter vorgeführt.
Gestern gegen 13:30 Uhr ging über Notruf bei der Einsatzleitstelle der Polizei die Meldung ein, dass es in der Solmitzstraße in Kücknitz auf dem Grundstück der dortigen Tankstelle zu einem Raub gekommen sei.
Zwei augenscheinlich jugendliche männliche Personen hätten einen Mann mit Down-Syndrom beschimpft, geschüttelt und ihm das Portemonnaie entrissen. Sie seien nun zu Fuß flüchtig. Der Tatort wurde umgehend von drei Streifenwagen aufgesucht.
Am Einsatzort trafen die Beamten den 40-jährigen Geschädigten und drei Zeugen an. Nach ersten Ermittlungen wurde der 40-jährige Lübecker im Außenbereich der Tankstelle von zwei Personen aggressiv angesprochen und bedrängt, dass er seine Taschen leeren solle. Dabei hielten sie ihn an seiner Jacke fest und schüttelten ihn mehrfach.
Der Geschädigte versuchte, sich loszureißen und zur Tankstelle zu gelangen, wurde jedoch immer wieder von den beiden Tatverdächtigen gepackt, geschüttelt und dabei aufgefordert, seine Wertsachen herauszugeben. Als er sein Portemonnaie in die Hand nahm, wurde es ihm von den Tätern entrissen. Im Anschluss flüchteten sie zu Fuß vom Tankstellengelände.
Der Geschädigte wurde nicht verletzt.
Durch die von den Zeugen und dem Geschädigten erfolgte Personenbeschreibung und weitere Hinweise kamen die Beamten schnell auf zwei ihnen bekannte Lübecker junge Männer im Alter von 17 und 19 Jahren, die von einer Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Kücknitz noch unweit der Tankstelle angetroffen werden konnten. Sie wurden vorläufig festgenommen und dem Kommissariat 15 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck für weitere polizeiliche Maßnahmen zugeführt.
Der 19-jährige Tatverdächtige wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen, da Haftgründe nicht bestanden.
Gegen den 17-jährigen hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft hingegen am heutigen Tage (29.04.2021) Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts der räuberischen Erpressung und des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr erlassen. Gegen ihn sind weitere Verfahren mit ähnlich gelagerten Tatvorwürfen anhängig. Der junge Mann wird in die Jugendhaftanstalt Neumünster verbracht.