München BY – Bauunternehmer wegen Sozialbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt
09.07.2025 | 10:40
Ein Bauunternehmer aus München wurde am 20. Mai 2025 wegen massiven Sozialversicherungsbetrugs zu über vier Jahren Haft verurteilt. Gemeinsam mit einem Vorarbeiter hatte er Schwarzlöhne gezahlt und fingierte Rechnungen genutzt. Der Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 7,85 Millionen Euro.
Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilte die 6. Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Dr. Andrea Wagner am 20.05.2025 einen 59-jährigen Münchner Stuckateurmeister unter anderem wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung.
Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weilheim (FKS) – und die Staatsanwaltschaft München I deckten in einem Zeitraum von fünf Jahren einen Schaden für die öffentlichen Kassen in Höhe von insgesamt 7,85 Millionen Euro auf.
Sein 52-jähriger italienischer Vorarbeiter wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig.
Der Handwerksmeister betrieb seit 2008 ein Stuckateur-Unternehmen, das sich hauptsächlich mit der Restauration von Stuckfassaden befasste. Dazu beschäftigte er zeitweise bis zu 60 Mitarbeiter, die er überwiegend aus der süditalienischen Heimat des Mitangeklagten anwarb.
Die Weilheimer Zöllnerinnen und Zöllner kamen dem Unternehmer auf die Spur, als sie im Rahmen einer Prüfung feststellten, dass dessen Arbeitnehmer, trotz ihrer 1.400 Kilometer weiten Anreise, auffällig geringe Arbeitszeiten verzeichneten.
Gleichzeitig beauftragte das Unternehmen laut Buchhaltung für die Abarbeitung der umfangreichen Aufträge Subunternehmer, die man ebenfalls aus Apulien anwarb.
Dass die vermeintlichen Subunternehmer in Deutschland tatsächlich nie tätig waren, fand der Weilheimer Zoll im Rahmen gemeinsamer Ermittlungen unter anderem mit der italienischen Guardia di Finanza heraus. Stattdessen stellten die angeblichen Subunternehmer ihren Firmennamen für eine Provision von 10–15 Prozent des Rechnungsbetrages zur Verfügung.
Unter diesen „gekauften“ Firmenbezeichnungen schrieb sich der Unternehmer selbst Abdeckrechnungen für Subunternehmer-Leistungen, die nie erbracht worden waren. Die Werkvertragssummen wurden nicht, wie in den Rechnungen angegeben, nach Italien überwiesen.
Stattdessen hoben der Unternehmer und dessen Vorarbeiter die Beträge in bar ab und verwendeten sie für die Zahlung von Schwarzlöhnen an die Mitarbeiter. Diese führten nämlich tatsächlich die Arbeiten durch und leisteten erheblich mehr Stunden, als offiziell in der Lohnbuchhaltung vermerkt und laut Buchhaltung bezahlt wurden.
„Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Im vergangenen Jahr 2024 hat allein das Hauptzollamt Rosenheim insgesamt über 17,5 Millionen Euro Schäden für die Sozialkassen aufgedeckt“, so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Rosenheim