Polizeiticker

Peiting/Schongau – Vom kleinen Fehltritt zum großen Rauschgiftfund

Sichergestellter Rucksack und dessen Inhalt (Bildquelle: Bundespolizeidirektion München)

Am Donnerstagabend (8. April) hat die Bundespolizei einen mutmaßlichen Drogenhändler vorläufig festgenommen. Die Beamten wurden durch eine Ordnungswidrigkeit auf den Polizeibekannten aufmerksam und fanden später rund 400 Gramm Marihuana und weitere Drogenutensilien in seinem Zimmer.

Eine Zivilstreife der Weilheimer Bundespolizei beobachtete am Bahnhof Peiting-Ost einen Mann, der die Gleise an einer nicht zugelassenen Stelle überquerte. Als sich die Polizeibeamten zu erkennen gaben, rannte der Betroffene plötzlich davon. Seine Flucht blieb jedoch erfolglos. Die Bundespolizisten, die ihm zu Fuß und mit dem Dienstwagen gefolgt waren, konnten den Mann stoppen. Da der 25-Jährige keinen Ausweis bei sich führte, gab er seine Personalien zunächst mündlich an. Bei der Fahndungsüberprüfung dieser Daten stellten die Beamten fest, dass der Deutsche bereits wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und als Betäubungsmittelkonsument polizeibekannt war.

Die Bundespolizisten fuhren gemeinsam mit dem Mann zu dessen Wohnung, um seine Identität anhand seines Ausweises zu überprüfen. Im Gespräch gab der Betroffene, der noch bei seiner Mutter wohnt, an, dass sich in seinem Zimmer zwei Gramm Marihuana befänden. Die Drogen händigte er im Anschluss tatsächlich an die Bundespolizisten aus. Die Beamten verständigten daraufhin die Polizei Schongau. Die Landes- und Bundespolizisten durchsuchten in Anwesenheit der Mutter das Zimmer ihres Sohnes.

Dabei fanden die Beamten einen sogenannten Grinder, mehrere Pfeifen, ein Springmesser sowie rund 400 Gramm Marihuana. Zudem übergab der Beschuldigte den Beamten einen Rucksack, in dem sich ein Laminiergerät samt Folien befanden, welche sehr stark nach Marihuana rochen.

Die Beamten der Polizeiinspektion Schongau übernahmen zuständigkeitshalber die weitere Bearbeitung des Falls. Der Beschuldigte, der sich wegen unerlaubten Drogenbesitzes sowie unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln verantworten muss, konnte später auf freien Fuß entlassen werden.