Polizeiticker

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung von Baden-Württemberg Seite 1 von 3, gültig ab Montag 11.01.2021 (Bildquelle: Baden-Württemberg.de)

Ab Montag 11.01.2021 gelten die neuen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg. Folgend wird die neu verabschiedete Corona-Verordnung zusammengefasst. Die Corona-Verordnung gilt vorerst bis 31.01.2021.

Kontaktbeschränkungen

Bildung & Betreuung

Ausgangsbeschränkungen

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:

Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):

Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:

Arbeiten

Reisen

Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangsbeschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden.

Nicht gestattet:

Weiterhin möglich:

Einzelhandel

Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar.

Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet:

Eine vollständige Liste finden Sie auf Baden-Württemberg.de

Besonderheiten:

Regelung für offene Geschäfte:

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen.

Veranstaltungen

Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

Ausnahmen:

Gesundheit & Soziales

Dienstleistungen

Geschlossen:

Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen:

Religionsausübung

Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen.

Kultur- und Freizeitgestaltung

Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Geschlossen:

Geöffnet:

Sport

Sport entweder alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten im Freien erlaubt.

Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen:

Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden.

Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:

Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.