Rhein-Main / Schweinfurt – Rund 200.000 Euro Barmittel sichergestellt
27.01.2021 | 20:38
Seit Mittwochvormittag vollzieht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gemeinsam mit dem Polizeipräsidium (PP) Südhessen vier Haftbefehle sowie 59 Durchsuchungsbeschlüsse von Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rhein-Main-Gebiet.
Die Haftbefehle richten sich unter anderem gegen die Hauptverantwortlichen eines Bauunternehmens sowie gegen mehrere Scheinrechnungssteller, denen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug zu Lasten der Sozialkassen, Lohnsteuerhinterziehung oder Beihilfe hierzu, teils im zweistelligen Millionenbereich, zur Last gelegt wird
Die durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt (Zoll) koordinierten Ermittlungen erfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die Ermittler der gemeinsamen Ermittlungskommission von Zoll und Polizei decken ein stark verwobenes Kettenbetrugsgeflecht auf, in das eine Baufirma als Rechnungskäufer und verschiedene Aussteller von Scheinrechnungen verstrickt sind.
Im Raum Rhein-Main sind seit den frühen Morgenstunden mehr als 550 Einsatzkräfte im Einsatz, darunter rund 500 Zöllnerinnen und Zöllner aus 25 verschiedenen Hauptzollämtern. Tierische Unterstützung erhielten die Ermittler durch zwei erfolgreiche Spürhunde des Zolls, die gemeinsam mit ihren Hundeführern größere Bargeldsummen aufspürten. Zahlreiche Kräfte der Polizeipräsidien Südhessen, Südosthessen und Unterfranken sowie der Steuerfahndungen Frankfurt und Wiesbaden sind zudem an dem Großeinsatz beteiligt gewesen.
Drei Spezialeinsatzkommandos (Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll - ZUZ beim Zollkriminalamt, Spezialeinsatzkommando - PP Frankfurt/M.) unterstützten den Vollzug der Haftbefehle. Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt sowie Arreste in das Vermögen der Beschuldigten vollstreckt. Es konnten Barmittel in Höhe von rund 200.000 Euro sichergestellt werden.
Hintergrundinfos: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt prüft und ermittelt unter anderem sehr komplex gestaltete Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung wie z.B. Kettenbetrugsgeflechte. Kettenbetrugsverfahren kennzeichnen sich durch den An- und Verkauf inhaltlich falscher Buchungsbelege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die tatsächlich nicht erbracht wurden (sog. Schein- oder Abdeckrechnungen) gegen Provisionszahlungen. Ziel des An- und Verkaufs von Scheinrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes unter Einsparung geltender Sozialabgaben und Steuern. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer sind meist zu einem zu geringeren Entgelt sozialversichert und werden zusätzlich durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Dies führt zur Hinterziehung von Lohnsteuer, Sozialkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen.
Rund ein Viertel der 616 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.
Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr. Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.