Seebergen TH - Alkoholisiert von einem Brückengeländer gestürzt
18.02.2024 | 15:32
Am heutigen Morgen kurz vor 8 Uhr teilte ein Triebfahrzeugführer eines ICE gegenüber der Notfallleitstelle der DB AG mit, dass er bei der Passage des Streckenabschnittes zwischen Seebergen und Cobstädt (Landkreis Gotha) eine Person im Gleisbett liegen würde.
Die informierte Bundespolizei bat die Landespolizeiinspektion Gotha zur Einleitung von Sofortmaßnahmen um Amtshilfe und verlegte zugleich ebenfalls in Richtung des Streckenkilometers 128.6, wo der Seeberger Weg mittels Brücke die Bahnstrecke quert.
Die Polizeistreife aus Gotha fand eine männliche, augenscheinlich verletzte Person am Gleiskörper. Über die Bundespolizei wurde eine sofortige Sperrung der Strecke bei der Bahn veranlasst. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst wurden auf Grund der Hanglage und der Verletzung des Mannes für eine erforderliche Bergung ebenfalls zum Einsatzort bestellt.
Den ersten Ermittlungen zufolge liegen Anhaltspunkte vor, dass die scheinbar alkoholisierte Person auf dem Brückengeländer balancierte und das Gleichgewicht verlor. In dessen Folge stürzte er herab und zog sich schwere Verletzungen zu. Ein Notarzt attestierte vor Ort mehrere Knochenbrüche und mögliche innere Verletzungen. Durch den gemeinsamen Einsatz am Unfallort war eine zügige Versorgung des Verunfallten gewährleistet. Ein Rettungshubschrauber transportierte den verletzten 40-jährigen Deutschen in ein Klinikum in die Landeshauptstadt.
Nachdem der medizinische und polizeiliche Einsatz am Gefahrenbereich beendet war, konnte die Bahnstrecke kurz nach 9 Uhr wieder freigegeben werden. Insgesamt konnten 6 Züge durch die Einsatzmaßnahmen nicht planmäßig fahren. Es kam zu insgesamt 185 Minuten Fahrtverspätungen und 2 Teilausfällen im Nahverkehr.
Hinweis:
Vom Bahnbetrieb gehen für Unbedarfte, die sich ihres Handelns oft nicht bewusst sind, lebensbedrohliche Gefahren aus. Nahverkehrs- und Schnellfahrzüge passieren den Abschnitt zwischen Seebergen und Cobstädt mit hohen, teils dreistelligen Geschwindigkeiten. Bei erkannten Hindernissen entstehen lange Bremswege. Im Zweifelsfall kommen Bahnen nicht rechtzeitig zum Stehen und eine Kollision mit einem menschlichen Hindernis oder herbeigeführten Hemmnissen kann dann eine unvermeidbare Folge sein.
Die Bundespolizei möchte Bewusstsein dafür schaffen, dass unberechtigte Dritte immer ausreichend Abstand zwischen sich, Gleisanlagen und fahrenden Zügen wahren sollten. Brückengeländer sind keine Spielplätze oder Orte, die für Mutproben oder leichtsinniges Verhalten geeignet sind. Sachverhalte wie der heutige sind auch für die Einsatzkräfte immer wieder belastende Ereignisse, die vermeidbar sind.
Quelle der Polizei News heute: Bundespolizeiinspektion Erfurt