Polizeiticker

Zeugenaufruf in Buchholz NI – Mutter und Tochter bei Überfall gefesselt und beraubt

Symbolbild (Bildquelle: Prostock-studio, Adobe Stock)

Zwei maskierte Männer haben am 24. Juni 2025 in Buchholz eine Frau und ihre Tochter in ihrem Haus überfallen. Sie bedrohten beide Frauen mit einem Elektroschockgerät und fesselten sie. Die Täter entwendeten Bargeld, Schmuck sowie den Pkw der Familie. Die Polizei bittet um Hinweise. Für Hinweise, die zur Verurteilung der Täter führen, wurde eine Belohnung von 10.000 Euro ausgesetzt.

Am 24.06.2025, kam es im Klecker Weg zu einem Raubüberfall. Gegen 23:30 Uhr wurde der Polizei ein Überfallalarm aus einem Einfamilienhaus gemeldet. Sofort wurden mehrere Streifenwagen zu der Örtlichkeit entsandt.

Vor Ort trafen die Beamten auf eine Bewohnerin und ihre jugendliche Tochter. Beide waren kurz zuvor von zwei maskierten Männern vor der Haustür abgepasst und ins Haus gedrängt worden.

Die Täter drohten mit einem Elektroschockgerät und forderten die Herausgabe von Schmuck und Bargeld. Nachdem sie Mutter und Tochter gefesselt hatten, nahmen sie noch die Schlüssel des vor dem Haus stehenden Pkw Land Rover an sich und flüchteten mit dem Wagen und ihrer Beute.

Die beiden Frauen konnten sich schnell befreien und die Polizei alarmieren. Sie blieben äußerlich weitestgehend unverletzt, erlitten aber einen Schock.

Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen fanden Einsatzkräfte den gestohlenen Land Rover auf dem Itzenbüttler Weg. Er war von den Tätern in Höhe der Kleingartensiedlung zurückgelassen worden.

Möglicherweise flüchteten sie von dort zu Fuß weiter. Hinweise auf ein weiteres Fluchtfahrzeug ergaben sich bislang nicht.

Die Täter trugen graue Vollmasken mit Augenlöchern, vermutlich selbst gebastelt. Beide Täter werden wie folgt beschrieben:

Täter 1:

Täter 2:

Von privater Seite wurde für Hinweise, die zur rechtskräftigen Verurteilung der noch unbekannten Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 EUR ausgelobt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Quelle der Polizeinachricht: Polizeiinspektion Harburg