Hannover NDS – Zollfahndung beschlagnahmt bei Großeinsatz illegale Tabak- und Vape-Produkte
20.06.2025 | 15:39
Am Donnerstag, 19.06.2025, entdeckten Polizei und Feuerwehr Bielefeld bei einem Brandeinsatz große Mengen illegaler Snus, HHC-Vapes und E-Zigaretten in einem Einfamilienhaus. Gegen einen 29-Jährigen wird wegen Steuerhehlerei und Verstößen gegen das NpSG ermittelt.
Am 19.06.2025 erfolgten durch das Zollfahndungsamt Hannover in Bielefeld Ermittlungen und Sicherstellungen im Zusammenhang mit nicht verkehrsfähigen und unversteuerten Waren. Gegen einen 29-jährigen besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei sowie des Verstoßes gegen das Gesetz über neue psychoaktive Stoffe (NpSG).
In einem Einfamilienhaus in Bielefeld wurden insgesamt 1.776 Dosen Snus (nicht verkaufsfähiger Kautabak), 1.611 unversteuerte E-Zigaretten mit nicht zulässiger Füllmenge sowie 269 HHC-Vapes (verboten als neue psychoaktive Substanz) sichergestellt.
Der Fund erfolgte im Zuge eines Brandeinsatzes, bei dem die illegalen Waren von den Einsatzkräften der Feuerwehr und der Polizei entdeckt wurden.
"Das Zollfahndungsamt Hannover bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bei der Polizei und Feuerwehr der Stadt Bielefeld. Dies zeigt erneut die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitsbehörden, um den unerlaubten Handel mit illegalen und potenziell gefährlichen Produkten effektiv zu bekämpfen", so Guido Mäke, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Hannover.
Die Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation:
E-Zigaretten:
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Snus:
Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.
HHC:
Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein halbsynthetisch hergestelltes psychoaktives Cannabinoid und hydriertes Derivat von Tetrahydrocannabinol (THC), das zudem natürlich in geringen Spuren in Cannabis vorkommt. Am 14. Juni 2024 wurde die Herstellung und der Vertrieb von HHC durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verboten. Am 26. Juni 2024 wurde diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das Verbot am 27. Juni 2024 in Kraft.
Quelle der Polizeimeldung: Zollfahndungsamt Hannover