Hannover NDS – Zollfahndung beschlagnahmt bei Großeinsatz illegale Tabak- und Vape-Produkte
Hannover NDS – Zollfahndung beschlagnahmt bei Großeinsatz illegale Tabak- und Vape-Produkte
20.06.2025 | 13:39
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Die beschlagnahmten illegalen Produkte (Bildquelle: Zollfahndungsamt Hannover)
Am Donnerstag, 19.06.2025, entdeckten Polizei und Feuerwehr Bielefeld bei einem Brandeinsatz große Mengen illegaler Snus, HHC-Vapes und E-Zigaretten in einem Einfamilienhaus. Gegen einen 29-Jährigen wird wegen Steuerhehlerei und Verstößen gegen das NpSG ermittelt.
Zusatzinformation:
E-Zigaretten:
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Snus:
Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.
HHC:
Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein halbsynthetisch hergestelltes psychoaktives Cannabinoid und hydriertes Derivat von Tetrahydrocannabinol (THC), das zudem natürlich in geringen Spuren in Cannabis vorkommt. Am 14. Juni 2024 wurde die Herstellung und der Vertrieb von HHC durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verboten. Am 26. Juni 2024 wurde diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das Verbot am 27. Juni 2024 in Kraft.