Das Kind erlitt eine schwere Bissverletzung und wurde mit dem Rettungsdienst ins Klinikum Neubrandenburg gebracht. Erste Ermittlungen der Polizei vor Ort ergaben, dass der Hund nicht beim Ordnungsamt angemeldet war und es sich offensichtlich nicht wie angegeben, um eine englische Bulldogge handelt.
Gegen den Hundebesitzer und Vater des verletzten Mädchens werden Verfahren wegen Verstoßes gegen die Hundehalteverordnung, fahrlässiger Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge-und Aufsichtspflicht eingeleitet.