Bei der Kontrolle auf einem Parkplatz zwischen den Anschlussstellen Cloppenburg und Vechta mussten die Beamtinnen feststellen, dass der Sattelzug fast 50 Tonnen Gewicht auf die Straße brachte. Eine durch den 72-jährigen Fahrer ausgehändigte Ausnahmegenehmigung hatte für die geladene teilbare Ladung, bei der es sich um drei Coils handelte, keine Gültigkeit.
Gegen das verantwortliche Beförderungsunternehmen aus Dortmund wurde aufgrund der Überladung ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet. Hierdurch soll der finanzielle Vorteil, der durch den Transport eines zusätzlichen Coils erlangt wurde, wieder eingezogen werden.
Durch das Unternehmen mussten auf dem Parkplatz unter Einsatz eines Krans sowie weiteren Sattelzugs Ablade- und Umladearbeiten vorgenommen werden, um das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen zu erreichen. Erst nach Abschluss der Arbeiten wurde die Weiterfahrt gestattet.
Quelle: Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch