A2 Kamen – Lkw-Fahrer mit Katze im Führerhaus
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Niedlich, aber verboten: Eine Katze als Beifahrer. (Bildquelle: Polizei Dortmund)
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der A2 nahe des Kamener Kreuzes (NW) ist Mitte Januar ein Lkw-Fahrer aufgefallen, der seine Katze ungesichert im Fahrzeug mitführte. Das Tier befand sich nach Erkenntnissen der Polizei auf dem Armaturenbrett.
Mitte Januar 2026 kam es auf der Autobahn A2 nahe des Kamener Kreuzes zu einer besonderen Feststellung im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle.
Ein Lkw-Fahrer aus Kleve war in Richtung Oberhausen unterwegs und wurde von einer Radar-Messanlage des Verkehrsdienstes der Polizei Dortmund erfasst, da er nach Abzug der Toleranz 6 km/h zu schnell fuhr.
Bei der Auswertung der Messfotos stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Fahrer von einer Katze begleitet wurde. Das Tier befand sich augenscheinlich ungesichert auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs.
Die Polizei veröffentlichte das ungewöhnliche Blitzerfoto später auf ihrer Facebook-Seite, Fahrer und Katze wurden aus Persönlichkeitsgründen unkenntlich gemacht.
Haustiere werden rechtlich als Sache bewertet und gelten beim Transport im Fahrzeug als Ladung. Auch wenn Tiere grundsätzlich im Fahrzeug mitgenommen werden dürfen, müssen sie entsprechend gesichert sein, etwa durch eine geeignete Transportbox oder spezielle Sicherungssysteme.
Die Polizei weist darauf hin, dass ungesicherte Tiere bei einem Unfall oder einer Vollbremsung zu einer erheblichen Gefahr für Mensch und Tier werden können. Zudem stellt die Ablenkung durch Tiere im Fahrzeug eine der häufigsten Unfallursachen dar.
Neben dem Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß erwartet den Fahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro wegen fehlender Sicherung des Tieres.
Die Polizei appelliert, Tiere bei Fahrten grundsätzlich ordnungsgemäß zu sichern oder auf den Transport zu verzichten.
Quelle der Polizeimeldung: Polizei Dortmund