Schleswig-Holstein

A23 Halstenbek SH –Bußgelder für Motorrad-Fahrer wegen Nutzung der Rettungsgasse

Auf der A23 bei Halstenbek wurden vergangene Woche neun Motorradfahrer von der Polizei gestoppt, weil sie unerlaubt durch die Rettungsgasse fuhren. Ein uneinsichtiger Fahrer muss wegen Vorsatz nun doppelt zahlen.

Aufgrund der Baustellensituation im Südbereich der Autobahn 23 zwischen Pinneberg-Nord und Halstenbek/Krupunder kommt es regelmäßig zu dichtem Verkehr und Stau.

Trotzdem müssen Polizei und Hilfsfahrzeuge, wie Feuerwehr und Krankenwagen, im Ernstfall zügig zu ihren jeweiligen Einsatzorten kommen, um helfen zu können.

Dementsprechend ist, sobald Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen, sofort eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten.

Beim Bilden der Rettungsgasse gilt der Merksatz: Verkehrsteilnehmer auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links, alle anderen Verkehrsteilnehmer fahren nach rechts.

Einsatzkräfte vom Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Elmshorn stellten mit ihrem Videofahrzeug im Laufe der letzten Woche auf der Richtungsfahrbahn Norden insgesamt neun Motorräder fest, die die Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen nutzten. Die oben ausgeführten Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Zweiradfahrer.

Das unberechtigte Befahren einer freien Rettungsgasse wird mit einem Regelbußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.

Ein Mann war bei der Kontrolle absolut nicht einsichtig und blieb bei seiner Meinung, dass er als Motorradfahrer die Rettungsgasse befahren dürfe. Ihm wurde ein vorsätzlicher Verstoß vorgeworfen und der Bußgeldsatz auf 480 Euro verdoppelt.

Die Polizeidirektion Bad Segeberg führt im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit fortlaufend Verkehrskontrollen mit wechselnden Schwerpunkten und mit unterschiedlichen Einsatzmitteln durch, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen.

Quelle der Polizeinachricht: Polizeidirektion Bad Segeberg