Der 19-jährige Transporterfahrer hatte die Absicht den Lkw samt Auflieger zu überholen, unterschätzte jedoch dabei den Abstand zum Lkw in Verbindung mit der eigenen gefahrenen Geschwindigkeit. Der junge Mann prallte mit seinem Fahrzeug auf den Sattelauflieger des Lkw und verletzte sich dabei schwer. An seinem Fahrzeug entstand Totalschaden, der Auflieger des Lkw wurde ebenfalls erheblich beschädigt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass aufgrund der höheren gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Autobahn auch die entsprechenden Abstände zu anderen Fahrzeugen eingehalten werden müssen.
Dies gilt auch beim Überholen. Es ist laut Straßenverkehrsordnung vorgesehen, den Überholvorgang rechtzeitig einzuleiten, so das eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört auch der Abstand (Sicherheitsabstand) zu dem zu überholenden Fahrzeug nach vorne. Bei einem vorausfahrenden Lkw muss die deutlich geringere gefahrene Geschwindigkeit beachtet werden, die dazu führt, dass sich der Abstand zu dem Fahrzeug schneller verringert.