A40 Wachtendonk – Schrottreifer Pkw aus dem Verkehr gezogen
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Die ausgeschlagenen Fahrwerksfedern wurden mit Holzkeilen abgestützt. (Bildquelle: Kreispolizeibehörde Kleve)
Am Vormittag des 05.02.2026 wurde auf der A40 bei Wachtendonk (NW) ein extrem verkehrsunsicherer Pkw gestoppt. In dem Fahrzeug wurde sogar eine Person ungesichert transportiert. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte das Auto sicher.
Am 05.02.2026 gegen 09:15 Uhr wurden Beamte des Verkehrsdienstes der Kreis Klever Polizei durch die Bundespolizei um Unterstützung gebeten.
Einer Streife der Bundespolizei war auf der Autobahn A40 ein Fahrzeug mit französischer Zulassung aufgefallen und an der Abfahrt Straelen kontrolliert worden.
Aufgrund des Gesamtzustandes des Fahrzeugs, einem VW Sharan, erschien eine intensivere Überprüfung der Verkehrssicherheit erforderlich.
Dabei stellten die spezialisierten Beamten fest, dass der VW bis auf die Sitze des Fahrers und des Beifahrers von allen weiteren Sitzen und Sicherheitsgurten befreit worden war.
Auf der dadurch entstandenen Ladefläche wurde eine Person ohne jegliche Sicherung transportiert. Bereits äußerlich sichtbar waren erhebliche Mängel, darunter eine mit Klebeband befestigte hintere rechte Beleuchtungseinrichtung ohne Abdeckung.

Ein Beifahrer befand sich ungesichert auf der "Ladefläche" des Autos. (Bildquelle: Kreispolizeibehörde Kleve)
Beim Einschlagen der Räder knackte die Lenkung. Der Motorraum war stark mit Öl verschmutzt, im Kühlerbereich war ein Lappen eingelegt worden, um austretende Schmierstoffe aufzufangen.
Unter dem Fahrzeug zeigten sich weitere gravierende Mängel, unter anderem durchgerostete Träger, ein lediglich mit Draht befestigtes Auspuffrohr sowie ausgeschlagene Fahrwerksfedern hinten, die mit Holzkeilen abgestützt waren.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt und einer weitergehenden technischen Überprüfung durch einen Kfz-Meister unterzogen. Dabei wurden zusätzlich ein defekter Bremssattel hinten rechts, eine gebrochene Fahrwerksfeder vorne rechts, ein fehlendes lastenabhängiges Bremsventil sowie eine vollständig schwergängige hintere Bremse festgestellt. Zudem war die montierte Rad-Reifen-Kombination nicht zulässig.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Fahrzeugführer wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet.
Quelle der Nachricht: Kreispolizeibehörde Kleve