Bei 15 Verkehrsteilnehmern war der Abstand zum Vordermann derart unterschritten, dass sie mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und einem saftigen Bußgeld rechnen müssen. Eine derart erhebliche Unterschreitung liegt vor, wenn der Abstand 3/10 des halben Tachowertes beträgt.
Besonders unrühmlich fiel ein Fahrer auf, der bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h lediglich einen Abstand von 11 Metern zu dem vorausfahrenden Fahrzeug einhielt. Den Betroffenen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 EUR, ein Fahrverbot von zwei Monaten sowie zwei Punkte.
Hohe Geschwindigkeiten und eine Unterschreitung des Mindestabstandes sind eine der Hauptursachen für teils schweren Verkehrsunfälle. Deswegen werden die Kontrollen auf südhessischen Autobahnen konsequent fortgesetzt.