Das Gespann aus Zugmaschine und Auflieger war den Polizeibeamten zuvor auf dem Tank- und Rasthof Mahlberg-West ins Auge gefallen, da die Plane des Aufliegers sichtlich zu hoch ausgebeult war. Bei der Überprüfung konnte schließlich festgestellt werden, dass der LKW die erlaubten 4 Meter Fahrzeughöhe mit seinen gemessenen 4,36 Meter deutlich überschritt. Bei der Öffnung der Portaltüren am Heck wurden die Beamten von der Heckansicht einer zweiten Sattelzugmaschine, die nahezu den gesamten Laderaum ausfüllte, überrascht. Wie sich rausstellte transportierte der Sattelzug eine angekaufte, verunfallte Sattelzugmaschine, was die Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe zur Folge hatte.
Da der 40-Jährige Fahrzeugführer für die Überhöhe keine Ausnahmegenehmigung nachweisen konnte, hat der Verantwortliche nun mit einem Einziehungsverfahren zu rechnen, was voraussichtlich im hohen dreistelligen Eurobereich zu Buche schlagen wird. Die Weiterfahrt wurde bis zum Vorliegen einer Genehmigung untersagt.