Nach anmeldepflichtigen Waren und Gegenständen, die Verboten und Beschränkungen unterliegen befragt, meldete der 33-jährige ausländische Fahrer, der aus der Schweiz kam und nach Polen wollte, keine Waren an. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Zollkräfte jedoch die nagelneue Elektronik, für die der Mann Rechnungen aus der Schweiz von weit über 7.000,00 Euro jedoch keine Verzollungsbelege mitführte.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Beamten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein. Ferner hatte der Mann noch vor Ort Einfuhrabgaben in Höhe von 1.621,30 Euro (Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 1.427,59 Euro und Zoll in Höhe von 193,71 Euro) für die eingeführten Elektronikwaren zu entrichten.
Nach der Erledigung aller Formalitäten wurde dem Beschuldigten die Weiterreise gestattet.
Quelle der Nachricht: Hauptzollamt Heilbronn