Auf dem Gespann waren gestern drei SUV's verladen, welche den Verdacht nährten schwerer zu sein, als die zulässige Nutzlast des Gespanns erlaubt.
Tatsächlich liegt das zulässige Gesamtgewicht eines solchen Gespanns bei max. 7000 kg. Um den Verdacht zu erhärten, wurde das Gespann auf einer Waage verwogen. Hier ergab sich, dass das zulässige Gesamtgewicht um satte 2300 kg überschritten war. Dies bedeutete eine Überladung von 32%. Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt.
Neben einem Bußgeldverfahren gegen den 43 jährigen Fahrer wurde gegen den Halter ein Verfahren mit dem Ziel der Gewinnabschöpfung eingeleitet.