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A60 Trier – Zwei überladene Sondertransporte gestoppt

23.04.2026 | 07:39

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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A60 Trier – Zwei überladene Sondertransporte gestoppt

Der Bagger war zu schwer, eine Überladung von 10 Prozent wurde festgestellt. (Bildquelle: Polizeipräsidium Trier)

Am 16.01.2026 meldete die Polizei Trier mehrere Fälle überladener Lkw in der Eifel und im Hunsrück. Ein Langholztransporter brachte über 62 Tonnen auf die Waage, ein Autotransporter überschritt das zulässige Gewicht um mehr als 25 Prozent. Fahrten wurden untersagt, Verfahren eingeleitet.

Am Dienstag, den 21.04.2026, mussten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier zwei Sondertransporten die Weiterfahrt untersagen, da diese zu schwer, zu lang und zu hoch waren.

Überladener Transport bei Bickendorf

Zunächst stoppten die Beamten auf der BAB A60 bei Bickendorf einen niederländischen Sondertransport, welcher mit einem überbreiten Kettenbagger beladen war. Der Transport war auf dem Weg von Bayern zum Seehafen in Zeebrugge (Belgien), wo dieser nach Katar verschifft werden sollte.
Bereits anhand der vorgelegten Frachtunterlagen und der Anzeige der Achslastanzeige im Sattelzug erhärtete sich der Verdacht einer Überladung. Bei einer Verwiegung auf einer nahegelegenen Brückenwaage stellten die Beamten ein Gesamtgewicht von 44.260 Kilogramm fest. Der Fahrer konnte zwar entsprechende Ausnahmegenehmigungen und eine Erlaubnis vorzeigen, diese genehmigten jedoch lediglich ein maximales Gesamtgewicht von 41,8 Tonnen.
Aufgrund der Überladung verloren die Ausnahmegenehmigung und die Erlaubnis ihre Gültigkeit und der Transport war um 4.260 Kilogramm beziehungsweise 10,65 Prozent überladen. Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt. Erst nach Vorlage einer neuen und dem Gewicht entsprechenden Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis wird die Weiterfahrt gestattet.

Zweiter Verstoß bei Gindorf

Am Nachmittag stoppten die Beamten dann auf der BAB A60 bei Gindorf einen Sattelzug, welcher mit zwei Sattelzugmaschinen beladen war. Dieser Transport war auf dem Weg von Rumänien nach Belgien.
Bei diesem stellten die Beamten eine Gesamthöhe von knapp 4,40 Metern und eine Gesamtlänge von 19,15 Metern fest. Erlaubt sind hier jedoch nur 4 Meter Höhe und eine Länge von 15,50 Metern. Bereits am vergangenen Donnerstag hatten die Beamten einen gleichen Sattelzug bei Hochscheid gestoppt, welcher die Maße ebenfalls in gleicher Art und Weise überschritten hatte.
Wie vergangene Woche konnte der Fahrer auch hier keine erforderlichen Ausnahmebedingungen und Erlaubnis vorzeigen. Daher untersagten die Beamten auch hier die Weiterfahrt und der Fahrer musste beide Sattelzugmaschinen abladen und den Sattelzug bis auf das erlaubte Maß kürzen. Die beiden Sattelzugmaschinen wurden selbstständig weitergeführt.

Weitere Maßnahmen

Gegen die Fahrer wurden jeweils Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch gegen die verantwortlichen Unternehmen wurden Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
Die Polizei kündigte an, die Kontrollen solcher Sondertransporte aufgrund der Häufung ähnlicher Verstöße in naher Zukunft zu verstärken.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Trier

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