Rheinland-Pfalz

A61 Boppard – Weiterfahrt mit LKW direkt untersagt

Ungesicherte Ladung im LKW auf der A61 bei Boppard
Ungesicherte Ladung im LKW auf der A61 bei Boppard (Bildquelle: Verkehrsdirektion Koblenz)

Am Donnerstag, 18.02.2021 wurde auf der BAB 61, Parkplatz Hellerwald gegen 16:15 Uhr der LKW eines aus Westeuropa stammenden Unternehmens kontrolliert.

Die Kontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz staunten nicht schlecht, als sie an das Fahrzeug herantraten. Nicht nur, dass eine Trittstufe am Einstieg auf der Fahrerseite komplett fehlte und hierdurch eine dauerhafte Verletzungsgefahr durch hervorstehende Eisenstreben resultierte. Das 20 Jahre alte Fahrzeug machte insgesamt einen technisch desolaten Eindruck. So waren unter anderem Risse an der Aufbauplane, defekte Beleuchtungseinrichtungen oder gebrochene, scharfkantige Plastikteile an der Karosserie festzustellen. Auch die Ladung, circa 10 Tonnen Kunststoffmaterial, stand ungesichert auf der Ladefläche des LKW.

Insbesondere aber der Zustand der Fahrzeugbereifung entsetzte die ansonsten erfahrenen Kontrolleure der Verkehrsdirektion. Mehrere Reifen des Fahrzeugs waren ohne ausreichendes Profil oder zeigten nicht unerhebliche Beschädigungen. An der Vorderachse war der Reifen auf der Fahrerseite komplett ohne Profil und es war bereits der Stahlgürtel sichtbar. Im Fahrbetrieb hätte insbesondere dieser Reifen bei entsprechender Belastung jederzeit platzen und in direkter Folge zu einem nicht unerheblichen Unfallereignis mit dem beladenen LKW führen können.

Das Fahrzeug wurde bei einer Prüforganisation vorgestellt, wo der Prüfer nicht nur die festgestellten Mängel bestätigte, sondern noch weitere Mängel, insbesondere an der Bremsanlage des Fahrzeugs, feststellte. Im Weiteren kam zu Tage, dass der 52-jährige Fahrer, welcher zugleich der Fahrzeughalter war, falsche Schaublätter in seinem Fahrtenschreiber nutzte und auch seine Lenk- und Ruhezeiten nur lückenhaft nachweisen konnte.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und sowohl Kennzeichen, als auch Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs zur Verhinderung einer weiteren Nutzung sichergestellt. Das Fahrzeug soll aufgrund der Vielzahl der Mängel nicht in Deutschland repariert, sondern mit einem Abschleppfahrzeug abtransportiert werden. Den Fahrer erwarten jetzt entsprechende Anzeigen. Er musste noch an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung hinterlegen.