Im Rahmen der Kontrolle entdeckten die Beamten im Handschuhfach des Fahrzeuges einen braunen Briefumschlag mit einer größeren Menge Bargeld. Da der Reisende auf Nachfrage widersprüchliche Angaben über die Herkunft des Geldes machte, wurde er zwecks weiterer Ermittlungen zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht. Die auf der Dienststelle durchgeführte Geldzählung ergab eine Bargeldmenge in Höhe von 83.900,00 Euro. Das Zollfahndungsamt Essen ordnete die Sicherstellung des Geldes an und leitete das Clearingverfahren ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Person die Weiterreise gestattet.
Nach dem Zollverwaltungsgesetz wird der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt. Grundsätzlich sind bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel von mehr als 10.000 EUR auf Befragen mündlich anzuzeigen. Wenn Reisende diese nach Aufforderung nicht oder unvollständig anzeigen, handeln sie ordnungswidrig.