Obwohl der Mann aus Worms mit seinem Lkw gewerblich Güter transportierte, konnte er keine erforderliche Lizenz nachweisen. Beim Abgleich seiner Personalien mit Beständen polizeilicher Systeme stellten die Beamten fest, dass nach diesem Mann bereits wegen zwei Straftaten gefahndet wird. Zwar besaß der Mann einen festen Wohnsitz, behördlich gemeldet war er jedoch nicht, was der Justiz das Auffinden erschwert hatte.
In seinem Fahrzeug fanden die Beamten gefälschte Markenkleidung, teils versehen mit Preisetiketten, welche die hohen Preise der Originalprodukte trugen. Da der Mann bereits wegen Betruges polizeilich bekannt war, wurden die Bekleidungsgegenstände zur Verhinderung von Straftaten und als Beweismittel sichergestellt.
Der Mann wird nun mit mehreren Anzeigen und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen. Zudem können nach der Feststellung seines Aufenthaltsortes nun die noch offenen Strafverfahren weiter gegen ihn betrieben werden.