Nach Angaben der Experten gab es im Prinzip an jedem der gewerblich genutzten Kleintransporter etwas zu bemängeln, beispielsweise im Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Ladungssicherung oder den Sozialvorschriften. Auch zehn gefahrgutrechtliche Verstöße wurden registriert. Ein Fahrer saß unter Alkoholeinfluss am Steuer, ein weiterer besaß keine gültige Fahrerlaubnis. Hierfür erwartet den Mann jetzt eine Strafanzeige.
Die Polizei leitete rund 40 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ein. Vierzehn Transporterfahren musste wegen der festgestellten Verstöße noch am Kontrollort die Weiterfahrt untersagt werden.