Der Zoll hat am 14.04.2026 auf der A7 bei Kiel (SH) rund 15 Kilogramm Drogen sichergestellt. Die Betäubungsmittel waren in Fahrzeugtüren versteckt und wurden durch einen Spürhund entdeckt. Zwei Männer wurden festgenommen.
Am 14.04.2026 stellten Einsatzkräfte des Hauptzollamtes
Kiel bei einer Zollkontrolle eines Fahrzeugs auf der Autobahn 7 am Rastplatz Ohe Ost zehn Kilogramm Amphetamin, ein Kilogramm
Kokain, zwei Kilogramm
Haschisch und zwei Kilogramm
Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von insgesamt rund 213.000 Euro sicher.
Die
Drogen waren in verschweißten Beuteln und Päckchen aus Kunststofffolie verpackt und in der Innenverkleidung beider Hintertüren sowie der Beifahrertür versteckt.
"Schon zu Beginn der Kontrolle nahmen die Einsatzkräfte durch die geöffnete Fahrertür einen intensiven Marihuana-Geruch wahr", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. Auf Befragen gaben die beiden niederländischen Insassen an, keine
Betäubungsmittel oder Cannabisprodukte mitzuführen.
Aufgrund des intensiven Geruchs baten die
Zöllner die beiden Insassen, aus dem
Fahrzeug auszusteigen, um dieses besser kontrollieren zu können.
Nach reichlicher Belüftung des Fahrzeugs wurde zudem ein Zollhundeführer mit seiner
Drogen-Spürhündin "Sira" hinzugezogen, um das
Auto "abzuspüren".
"Sira zeigte sofort durch sogenanntes Einfrieren ein deutliches Anzeigeverhalten im Bereich der hinteren Türinnenverkleidung und damit das Vorhandensein von Drogen an", erklärt Marzinek.
Weiterhin fanden die Zöllner zwei Kilogramm Haschisch und Marihuana. (Bildquelle: Hauptzollamt Kiel)
Bei der anschließenden intensiven Kontrolle des Fahrzeugs, insbesondere der Türen, kamen mehrere Beutel und Päckchen mit weißem Pulver und Cannabisprodukten zum Vorschein. Dabei handelte es sich um insgesamt zehn Kilogramm Amphetamin, ein Kilogramm Kokain und jeweils zwei Kilogramm Haschisch und Marihuana.
"Eines der Päckchen wies eine Beschädigung auf, was den intensiven Marihuana-Geruch im Fahrzeug erklärte", so Marzinek weiter.
Gegen den 58-jährigen Fahrer und seinen 19-jährigen Beifahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeleitet. Beide wurden vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel hat das Amtsgericht Rendsburg gegen beide Männer einen Haftbefehl erlassen. Diese sind im Anschluss an eine Justizvollzugsanstalt überstellt worden. Die Drogen wurden sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen führen das Zollfahndungsamt Hamburg - mit Dienstsitz Kiel - und die Staatsanwaltschaft Kiel.
Zusatzinformation
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)). Nach aktueller Rechtslage dürfen volljährige Personen (ab 18 Jahren) bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch mitführen - jedoch ausschließlich im Inland.
Die Einfuhr, Ausfuhr und auch die Durchfuhr von Cannabis über nationale Grenzen hinweg ist weiterhin ausnahmslos verboten - unabhängig von der mitgeführten Menge. Dies gilt also auch für Mengen unterhalb der 25-Gramm-Grenze.
Quelle der Nachricht: Hauptzollamt Kiel