Der Geländewagen ist in der Ukraine zugelassen. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)
Der Zoll hat auf der A8 bei Heimsheim einen in der Ukraine zugelassenen Geländewagen sichergestellt. Der Fahrer lebte seit mehreren Jahren in Deutschland, erfüllte jedoch nicht die Voraussetzungen für die zollfreie Nutzung des Fahrzeugs. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Am 27.01.2026 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner am Spätnachmittag auf der Bundesautobahn 8 bei Heimsheim einen in der Ukraine zugelassenen schwarzen Geländewagen sowie dessen 52-jährigen Fahrer.
Der Mann gab an, seit knapp vier Jahren in Deutschland zu leben und hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies konnte er durch einen gültigen Aufenthaltstitel belegen.
Das Fahrzeug war jedoch auf eine Firma in der Ukraine zugelassen, für die der Mann nach eigenen Angaben nicht tätig ist.

Der Fahrer war nicht bereit, die Einfuhrabgaben zu bezahlen. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)
Da damit die Voraussetzungen für die sogenannte vorübergehende Verwendung eines ausländischen Fahrzeugs nicht vorlagen, entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 25.000 Euro. Der Fahrer war nicht bereit, diesen Betrag zu entrichten.
In der Folge stellten die Zollbeamten das Fahrzeug sicher, händigten dem Mann den Einfuhrabgabenbescheid aus und leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Die weitere Bearbeitung des Falls erfolgt durch die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Zolls.