Am 18.09.2025 meldete das Hauptzollamt Augsburg, dass Beamte kürzlich bei einer Kontrolle auf der A8 an der Anschlussstelle Leipheim einen acht Wochen alten Hundewelpen fanden.
Der Welpe wurde zu früh von seiner Mutter getrennt. Die Besitzerin konnte keine zoll- oder veterinärrechtlich notwendigen Dokumente vorlegen.
Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Der Transporter war von Rumänien auf dem Weg nach Frankreich.
Bei der Kontrolle stellten die Zöllner einen Hundewelpen fest, der auf dem Schoß einer Passagierin saß.
Laut ihrer Aussage wäre der Welpe vier Wochen alt. Einen Heimtierausweis konnte sie nicht vorlegen. Auch fehlten aufgrund des Alters ein Chip sowie eine Tollwutschutzimpfung.
Der hinzugezogene Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte den Welpen auf ca. acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an.
Der Sachverhalt wurde an die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg abgegeben. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
Zusatzinformationen der Polizei
Bei allen Tiertransporten, ob innergemeinschaftlich in der EU oder aus Drittländern, müssen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Die Tollwutschutzimpfung kann frühestens mit 12 Wochen verabreicht werden.
Ein Transport kann erst 21 Tage nach erfolgter Impfung erfolgen.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Augsburg