Die mobile Radlastwaage der API kam gestern auf dem Rastplatz zum Einsatz. Dabei bestätigte sich der Verdacht der Überladung. 52,2 t Gesamtgewicht, wofür der Lkw-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnte.
Insgesamt fehlte die Erlaubnis für den Schwertransport, da die Fahrt vom Unternehmen nicht bei den zuständigen Behörden beantragt worden war. Das Fahrzeug wurde vermessen und erwies sich als zu lang, zu hoch und zu breit.
Das Fahrzeug des polnischen Unternehmens wurde von den Polizisten mit einer Radkralle versehen. Die Weiterfahrt ist so lange untersagt, bis ein für den Transport geeignetes Fahrzeug die Ladung übernimmt und die zuständigen Behörden ihre Genehmigung an das polnische Unternehmen erteilt haben,
Ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung wurde auch hier eingeleitet.