Nordrhein-Westfalen

Aachen - Marihuanapflanzen von Polizei beschlagnahmt - 2 Drogenschmuggler festgenommen

Bei der Kontrolle wurden von den Beamten in mehreren Kartons die Marihuanapflanzen und die Anbauutensilien in Aachen aufgefunden
Bei der Kontrolle wurden von den Beamten in mehreren Kartons die Marihuanapflanzen und die Anbauutensilien in Aachen aufgefunden (Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin)

Die Bundespolizei hat am Mittwochabend 2 Drogenschmuggler an der Ausfahrt Aachen-Laurensberg festgenommen. Der 24-jährige Albaner und der 55-jährige Mazedonier hatten in ihrem Fahrzeug über 588 Marihuanapflanzen und Anbauutensilien nach Deutschland geschmuggelt.

Zuvor waren sie gestern mit einem Kleintransporter auf der BAB 4 aus den Niederlanden eingereist. Bei der Kontrolle wurden von den Beamten in mehreren Kartons die Marihuanapflanzen und die Anbauutensilien aufgefunden. Dies hatte die sofortige Festnahme der beiden zur Folge. Sie wurden im Anschluss zur Dienstelle nach Eschweiler verbracht.

Auf der Dienststelle wurden sie erkennungsdienstlich behandelt und wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt. Im Anschluss wurde die Zollfahndung Aachen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, die die beiden Männer mit den beschlagnahmten Pflanzen und Utensilien übernommen hatte. Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen hatte man zudem noch über 300 Gramm Marihuana und andere Beweismittel aufgefunden. Die Ermittlungen der Zollfahndung dauern zurzeit noch an.

In einem weiteren Fall wurden 4 Albaner im Alter von 27 bis 53 Jahren von der Bundespolizei an der BAB 44 kontrolliert. Sie waren zuvor aus Belgien eingereist und wiesen sich mit albanischen Reisepässen aus.

Nach der Inaugenscheinnahme der Pässe wurde festgestellt, dass sie sich über die erlaubte Zeit im europäischen Raum aufgehalten hatten. Sie wurden wegen der unerlaubten Einreise sowie Aufenthaltes beanzeigt.

Bei einem von ihnen bestand zudem noch ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des unerlaubten Aufenthaltes. Diesbezüglich wurde er bereits 2019 in seine Heimat abgeschoben.

Im Anschluss wurde ein mehrjähriges Einreiseverbot verhangen, gegen das er durch die jetzige Einreise verstoßen hatte. Der Strafvollstreckungshaftbefehl belief sich über eine Geldstrafe in Höhe von 1140,- Euro, die er begleichen konnte. So blieb ihm die ersatzweise verhängte Freiheitstrafe erspart.

Er wurde im Anschluss nach Belgien rückgeführt. Seine drei weiteren Begleiter bekamen eine Ausreiseaufforderung, Deutschland unverzüglich zu verlassen. Danach konnten Sie ihre Fahrt fortsetzen.