Header Logo

Polizei

ticker

Baden Wuerttemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein Westfalen
Rheinland Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen Anhalt
Schleswig Holstein
Thueringen

Aachen Mützenich – 3 mit Haftbefehl gesuchte Personen über Ostern festgenommen

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Nächster ❯

Aachen Mützenich – 3 mit Haftbefehl gesuchte Personen über Ostern festgenommen
(Symbolbild) (Bildquelle: Bundespolizei)

Die Bundespolizei hat am Osterwochenende 3 Personen festgenommen, die mit Haftbefehl von den Staatsanwaltschaften Aachen und Düsseldorf gesucht wurden.

Ein 46-jähriger Deutscher hatte sich seinem Strafantritt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nicht gestellt. Deswegen hatte ihn die Staatsanwaltschaft Aachen zur Festnahme ausgeschrieben. Wegen der genannten Straftaten hat er eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten noch ausstehen. Er war am Ostersonntag am ehemaligen Grenzübergang in Mützenich aus Belgien eingereist, als er von den Beamten kontrolliert wurde.
Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand. Des Weiteren fand man noch kleinere Mengen an Betäubungsmitteln bei dem 46-Jährigen. Er konnte schnell überwältigt werden und das aufgefundene Betäubungsmittel wurde beschlagnahmt. Im Anschluss ging es in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen, von wo er in die zuständige Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Aus den Niederlanden reiste am Ostersamstag ein 29-jähriger Rumäne am ehemaligen Grenzübergang in Aachen-Vetschau ein. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Diebstahls gesucht und muss jetzt eine 8-monatige Haftstrafe absitzen. Der 29-Jährige wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
Einem 64-jährigen Griechen blieb über die Osterfeiertage die Haft erspart. Er wurde mit Strafvollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Da er die Geldstrafe in Höhe von über 2500,- Euro zahlen konnte, blieb er auf freien Fuß und konnte seine Reise fortsetzen.

Kategorien:

Deutschland
Nordrhein-Westfalen

Nächster ❯