Die Einfuhrprüfung hatte ergeben, dass die Schutzausrüstung nicht verkehrsfähig war.
Unter anderem waren die CE-Kennzeichnungen nicht gültig und Warnhinweise fehlten.
Besonders auffällig: Auf den Verpackungen der Masken für Kinder war der Hinweis aufgedruckt "Nicht empfohlen für Kinder!"
Sowohl Masken als auch Handschuhe werden wieder ausgeführt.