Alkoholkonsum an allen Bahnhöfen der DB ab 15. Oktober 2026 verboten
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Ab dem 15. Oktober soll an allen rund 5.400 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot gelten. Was Reisende weiterhin dürfen, welche Ausnahmen bestehen und warum das Verbot nicht für ICE und IC gilt.
Ab Donnerstag, 15. Oktober 2026, gilt nach den vorliegenden Informationen an allen rund 5.400 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot.
Reisende dürfen damit auf Bahnsteigen, in Bahnhofshallen und weiteren öffentlichen Bahnhofsbereichen keine alkoholischen Getränke mehr trinken.
Die Deutsche Bahn führt das Verbot über ihr Hausrecht ein. Es soll bundesweit und rund um die Uhr gelten.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein generelles Verbot von Alkohol für Bahnreisende. Der Kauf und das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleiben weiterhin erlaubt.
Wer beispielsweise Bier oder Wein in einem Bahnhofskiosk kauft, darf die Getränke weiterhin mitnehmen. Das Trinken auf dem Bahnsteig oder in der Bahnhofshalle ist dagegen untersagt.
Auch alkoholische Getränke, die zuvor in einem Restaurant oder einer Bar im Bahnhof gekauft wurden, dürfen nicht außerhalb des Gastronomiebereichs weitergetrunken werden.
Bei Verstößen kündigt die Deutsche Bahn einen sofortigen Platzverweis an. Wer wiederholt gegen die Regel verstößt, muss mit einem Hausverbot rechnen.
Diese Ausnahmen gelten für Reisende
Vom Konsumverbot ausgenommen sind Restaurants, Bars und andere gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe. Dort dürfen alkoholische Getränke weiterhin ausgeschenkt und konsumiert werden.
Auch der Verkauf alkoholischer Getränke in Bahnhofskiosken, Supermärkten und anderen Geschäften bleibt grundsätzlich erlaubt.
Verschlossene Getränke dürfen Reisende weiterhin im Koffer, Rucksack oder als Einkauf mitführen.
Das Verbot betrifft insbesondere Bahnsteige, Bahnhofshallen und Zugangsbereiche. Je nach Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnissen können auch bestimmte Zuwege oder Bahnhofsvorplätze darunterfallen.
Alkohol in ICE und IC bleibt weiterhin erlaubt
Das neue Alkoholkonsumverbot gilt nicht automatisch in den Zügen der Deutschen Bahn.
In Fernverkehrszügen wie ICE, IC und EC bleibt der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich erlaubt. Die Deutsche Bahn verkauft weiterhin Bier, Wein und andere alkoholische Getränke in ihren Bordbistros und Bordrestaurants.
Auch mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen im Fernverkehr grundsätzlich konsumiert werden, sofern andere Reisende dadurch nicht gestört werden.
Ein bundesweites Alkoholverbot für Fernverkehrszüge ist nach den vorliegenden Informationen derzeit nicht geplant.
Anders sieht es im Regionalverkehr aus. Dort gelten je nach Verkehrsverbund, Betreiber oder Aufgabenträger unterschiedliche Regelungen.
In bestimmten Regionalbahnen, S-Bahnen und Bussen ist der Alkoholkonsum bereits untersagt. Entsprechende Regelungen bestehen beispielsweise bei einzelnen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden in Hamburg, Köln, München und Nürnberg.
Auch Unternehmen wie die Rheinbahn in Düsseldorf, die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) und die BOGESTRA haben eigene Vorgaben.
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bestehen nach den angegebenen Beförderungsbedingungen zudem Einschränkungen für offene Speisen und Getränke.
Reisende sollten deshalb vor einer Fahrt mit Regionalbahnen oder S-Bahnen die jeweiligen Beförderungsbedingungen beachten.
Unabhängig von einem Alkoholverbot können Fahrgäste, die andere Reisende gefährden oder den Bahnbetrieb erheblich stören, aus einem Zug verwiesen werden.
Alkoholverbot galt bereits an zahlreichen Hauptbahnhöfen
Die Deutsche Bahn hatte den Alkoholkonsum bereits vor der bundesweiten Ausweitung an mehr als 30 größeren Bahnhöfen untersagt.
Dazu gehörten unter anderem die Hauptbahnhöfe in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München. Die Einführung erfolgte schrittweise.
Mit der Ausweitung zum 15. Oktober 2026 soll das Alkoholkonsumverbot nun sämtliche rund 5.400 Bahnhöfe der Deutschen Bahn erfassen.
An einigen Standorten waren frühere Regelungen teilweise weiter gefasst und untersagten auch das Mitführen von Alkohol, der ausdrücklich zum Konsum im Bahnhof bestimmt war. Verschlossene Einkäufe waren jedoch grundsätzlich ausgenommen.
Die neue bundesweite Regelung unterscheidet dagegen zwischen dem verbotenen Konsum im Bahnhofsbereich und dem weiterhin erlaubten Transport alkoholischer Getränke.
Für Reisende bedeutet das: Alkohol darf weiterhin gekauft und verschlossen mitgenommen werden. Das Trinken ist in den öffentlichen Bahnhofsbereichen untersagt, während die Bahnhofsgastronomie und grundsätzlich auch der Fernverkehr ausgenommen bleiben.
Hintergrund – Tödlicher Angriff auf Bahnmitarbeiter führte zu neuen Sicherheitsmaßnahmen
Das bundesweite Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem die Deutsche Bahn die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden und Fahrgäste verbessern will.
Hintergrund ist unter anderem der gewaltsame und tödliche Angriff auf den DB-Mitarbeiter Serkan Çalar in einem Regionalzug vor rund sieben Monaten. Sein Tod hatte innerhalb des Unternehmens große Betroffenheit ausgelöst und die Diskussion über einen besseren Schutz des Bahnpersonals verstärkt.
Quelle der Meldung: Deutsche Bahn